Wertigkeit der Volksabstimmung zu Stuttgart 21 hängt von Wahlbeteiligung ab.

Kreis Rottweil - "Wenn wir es schon machen, dann sollte es auch ein aussagekräftiges Ergebnis mit einer entsprechenden Wahlbeteilung geben", sagen die Wahlorganisatoren in den Rathäusern des Landkreises zum Volksentscheid zu Stuttgart 21 am 27. November.

Der Aufwand ist enorm, ob er sich auszahlt im Sinne eines durch eine hohe Wahlbeteiligung zustande kommendes fundiertes Meinungsbild, ist eher fraglich.

In Baden-Württemberg ist das Ergebnis einer Volksabstimmung im Sinne des Begehrens erst dann gültig, wenn mindestens ein Drittel aller Abstimmungsberechtigten (2,5 Millionen von insgesamt 7,8 Millionen) der Vorlage zugestimmt hat (Zustimmungsquorum). Eine Hürde, die so manchem Beobachter viel zu hoch erscheint.

Dies sieht auch der SPD-Kreisvorsitzende Klaus Eisenhardt so. Die Landesregierung müsse im Lauf der Legislaturperiode daran arbeiten, die Rahmenbedingungen so zu verändern, "dass Volksabstimmungen überhaupt realistische Chancen haben, gewonnen zu werden", sagt Eisenhardt, der selbst das Vorhaben befürwortet, aber auch weiß, dass die SPD-Mitglieder zur Frage Stuttgart 21 Ja oder Nein überall im Land sehr gespalten sind.

Auch Alexander Rustler vom Kreisvorstand Bündnis90/Grüne sieht die Ausstiegshürde für Stuttgart 21 mit einem Drittel der Stimmen aller Wahlberechtigten als zu hoch an. "Aufgrund der erheblichen, fundierten Zweifel am Bahnprojekt Stuttgart 21 bittet der Kreisverband der Grünen alle Bürger, ihr Wahlrecht in Anspruch zu nehmen", heißt es in einer Pressemitteilung der Grünen.

Bei der letzten Landtagswahl lag in Rottweil die Wahlbeteiligung bei 55 Prozent.