Laut Dezernentin Monika Mayr vom Landratsamt in Rottweil liegt die Beurteilung im Fall des jungen Bosniers vor allem in den Händen der deutschen Botschaft in Bosnien. Foto: Kienzle

Junger Bosnier darf nicht dauerhaft zur Mutter nach Deutschland kommen. Stiefvater will kämpfen.

Wellendingen/Rottweil - Anton Cvitan versteht die Welt nicht mehr. Seine Ehefrau wollte den Sohn aus erster Ehe aus Bosnien-Herzegowina dauerhaft nach Deutschland holen, aber das Landratsamt habe die Aufenthaltsgenehmigung abgelehnt, beklagt er sich.

Er habe fest mit der Genehmigung gerechnet, gibt er zu verstehen. Seine Frau habe nach der Scheidung inzwischen das alleinige Sorgerecht für den 15-jährigen Andrej, der übrigens einen kroatischen Pass besitzt. Der Jugendliche ist gerade zu Besuch in Deutschland. "Wir sind beide berufstätig, können also für Andrejs Lebensunterhalt sorgen", und einen festen Wohnsitz habe das Ehepaar ebenfalls. "Wir haben die notwendigen Unterlagen eingereicht, aber der Antrag wurde nicht genehmigt", so Cvitan.

Das Leben beim leiblichen Vater sei schwierig für den Jungen, so Cvitan. Der kriegsverletzte Vater und der junge Mann müssten von 150 Euro im Monat existieren, und der Vater habe bereits deutlich gemacht, dass der Junge gehen könne. Der vom Schicksal hart getroffene Vater habe, so Cvitan, auch schon angekündigt "vor den Zug zu springen". Aber das Landratsamt habe bereits deutlich gemacht, dass eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung nur in außergewöhnlichen Härtefällen erteilt werde, berichtet Cvitan von seinen Gesprächen mit dem Sachbearbeiter. Dies sei der Fall, wenn der leibliche Vater schwer erkranke, sterbe oder in einem Pflegeheim untergebracht werden müsse.

Besonders erzürnt den kämpferischen Bosnier, der bereits seit mehr als 40 Jahren in Deutschland lebt, dass er nur durch ein Telefongespräch von der Ablehnung erfahren habe, bis zum Wochenende habe es das Landratsamt nicht für nötig gehalten, ihn schriftlich zu unterrichten.

Monika Mayr, Dezernentin für Öffentliche Sicherheit, Verkehr und Recht beim Landratsamt, bestätigt die Vorgehensweise der Ausländerbehörde. Ohne auf den konkreten Fall eingehen zu können, betont sie zunächst, dass nicht das Landratsamt, sondern die deutsche Botschaft in Bosnien die Entscheidung fälle. Dabei erläutert sie, dass das Sorgerecht dort einen anderen Stellenwert besitze als in Deutschland. Dort werden dem Ex-Partner, selbst wenn er das Sorgerecht nicht besitzt, noch einige Rechte eingeräumt. "Die Botschaft muss nach den dort geltenden Gesetzen entscheiden, und die sind anders als in Deutschland." Im Übrigen, so Mayr, sollten Kriterien von besonderer Härte in diesem Fall gegeben sein, "müssen sie auch belegbar in das Verfahren eingebracht werden".

So habe das Landratsamt keinen Ermessensspielraum. Die Vorgehensweise der Botschaft und der Ausländerbehörde in ähnlichen Fällen sei inzwischen auch höchstrichterlich bestätigt. Zudem gehe die Tendenz der aktuellen Urteile in diese Richtung. Welche Möglichkeiten sich ab Mitte nächsten Jahres ergeben, wenn Kroatien der EU beitreten wird, vermochte Mayr im Gespräch mit unserer Zeitung nicht zu sagen.

Indes, Anton Cvitan will nicht aufgeben. Er hat sich zwischenzeitlich anwaltliche Hilfe gesichert. Widerspruch gegen die für ihn unverständliche Entscheidung werde er jedenfalls einlegen.