Endgültige Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und den Verlust der Pensionsansprüche.
Rottweil - Nach fast fünf Jahren kann in der Affäre um den entlassenen früheren Leiter des städtischen Alten- und Pflegeheims Spital in Rottweil ein Schlussstrich gezogen werden.
Das teilt die Stadtverwaltung mit. Der Disziplinarsenat des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim habe entschieden, dass die Disziplinarverfügung, die die Stadt gegen den beamteten Heimleiter erlassen hat, rechtmäßig sei. Die Entscheidung sei unanfechtbar.
Für den 59-Jährigen bedeute dies die endgültige Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und den Verlust der Pensionsansprüche. Außerdem müsse er der Stadt das bislang weitergezahlte gekürzte Gehalt zurückzahlen und die Kosten des Verfahrens tragen.
Im Strafprozess wurde gegen ihn vom Amtsgericht ein Strafbefehl mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung erlassen wegen besonders schwerer Untreue zu Lasten einer Heimbewohnerin in 17 Fällen, Vorteilsnahme und Urkundenfälschung.