Rottweil - In zweiter Instanz hat der AfD-Kreisverband in allen Punkten Recht bekommen. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim verpflichtet die Stadt, der AfD die Stadthalle zu überlassen und zwar am Wunschtermin. Das ist der 18. September.

In dem Rechtsstreit mit der Stadtverwaltung um die Überlassung der Stadthalle hat der AfD-Kreisverband Rottweil-Tuttlingen einen Erfolg auf ganzer Linie erzielt. Der erste Senat des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim hat am Freitagnachmittag in einem Eilverfahren entschieden, die Stadt müsse dem Kreisverband am Montag, 18. September, die Stadthalle für eine Wahlkampfveranstaltung überlassen. Die Richter in Mannheim gehen über die Forderung des Verwaltungsgerichts in Freiburg hinaus. Das dortige Gericht hatte die Stadtverwaltung vor drei Tagen verpflichtet, der AfD die Stadthalle am Freitag, 15. September, zu geben. Dagegen hatte die Verwaltung Beschwerde eingelegt, da am Folgetag eine Hochzeit stattfinden werde, an jenem Freitag indes die Stadthalle für den Aufbau reserviert sei.

Die AfD hatte drei Termine genannt und jeweils eine Absage erhalten. Der Wunschtermin war indes der 18. September. Und zu diesem Termin erhält die Partei nun auch die Halle. Weitere Rechtsmittel können nicht eingelegt werden, die Entscheidung aus Mannheim ist unanfechtbar.

Der Senat verweist in seinem Beschluss zu einem darauf, dass die Stadthalle über genügend Kapazitäten verfüge, zum anderen betont er unter Hinweis auf Artikel 21 des Grundgesetzes den hohen Stellenwert von Parteien, bei der politischen Willensbildung mitzuwirken, und die besondere Bedeutung von Bundestagswahlen.

Verzögerte Behandlung

Die Überlassung der Stadthalle an den Antragsteller am 18. September scheitere nicht an den Kapazitätsgrenzen der Halle. Für diesen Tag begehrten zwar neben der AfD auch zwei Sportvereine eine Nutzung der Stadthalle. Diese hätten ihren Nutzungswunsch auch zeitlich vor dem Antragsteller angemeldet. Nach der Verwaltungspraxis wäre die Stadt aber verpflichtet gewesen, in Ausübung ihres Ermessens zu entscheiden, ob sie den regelmäßig montags stattfindenden Sportbetrieb am 18. September für die Wahlkampfveranstaltung zurückstellt. Der Senat stellt fest, die Stadtverwaltung habe den regelmäßigen Sportbetrieb in der Vergangenheit mehrfach zurückgestellt, beispielsweise bei Blutspendeaktionen und Musikfesten.

Der Verwaltungsgerichtshof bemängelt zudem, dass die Stadtverwaltung den Antrag der AfD trotz Eilbedürftigkeit verzögert behandelt und den Sachverhalt im Gerichtsverfahren erst auf mehrfache Nachfragen vollständig vorgetragen habe. "Dadurch seien vom Antragsteller nicht zu vertretende Verzögerungen eingetreten, die es ihm faktisch schwer machen würden, für die vorgesehene Veranstaltung einen anderen geeigneten Veranstaltungsort zu finden."

Emil Sänze, der Sprecher des AfD-Kreisverbands, begrüßt das Urteil. Es gebe die Möglichkeit, direkt mit dem Bürger, in einem störungsfreien Ort in den Dialog zu treten. "Die Rechtsauffassung, die wir von Anfang an vertreten haben, hat obsiegt. Das Urteil bestätigt unseren Rechtsstaat und straft alle, die eine demokratische Partei ausgrenzen wollen, ab. Dennoch bieten wir ohne Groll der Stadt Rottweil die offene und kollegiale Zusammenarbeit an", schließt der Sprecher.

Kommentar: Bärendienst

Von Armin Schulz

Was für eine juristische Ohrfeige für die Stadtverwaltung. Im Rechtsstreit gegen den AfD-Kreisverband Rottweil-Tuttlingen unterliegt sie in allen Punkten. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim gibt zu denken. Nicht nur, weil darin eine zweifelhafte Rechtsauffassung der Verwaltungsspitze offenbar wird, sondern weil die Richter eine Praxis beschreiben, die nur den Schluss zulässt, dass die Verwaltung im Umgang mit der AfD Gleichheitsgrundsätze missachtet hat und zu einer gütlichen Einigung von vornherein nicht gewillt war. Ganz klar: Man hat die AfD einfach nicht in die gute Stube der Stadt lassen wollen. Dazu war wohl jedes taktisches und prozessuales Mittel Recht. Dabei hätte man doch, auch aus der Erfahrung mit der NPD, wissen müssen, dass diese taktische Spielchen nichts bringen. Der Umgang mit der AfD erweist der Demokratie einen Bärendienst.