Weil sie mehere Feuer, unter anderem im Vinzenz-von-Paul-Hospital, gelegt haben soll, steht seit gestern eine 34-Jährige vor dem Rottweiler Landgericht. Foto: Nädele

Sicherungsverfahren wegen Brandstiftung und Körperverletzung am Rottweiler Landgericht. Beschuldigte Frau ist psychisch krank.

Rottweil - Weil sie mehrere Feuer gelegt und eine Pflegerin verletzt haben soll, droht einer 34-jährigen Frau aus dem Kreis Rottweil die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. In einem Sicherungsverfahren beriet die 1. Große Strafkammer des Rottweiler Landgerichts gestern über das weitere Schicksal der Beschuldigten.

Insgesamt 16 Zeugen sind zur Hauptverhandlung geladen. Sie sollen unter Ausschluss der Öffentlichkeit Auskunft über die fünf Taten geben, die der Frau zur Last gelegt werden. Zur psychologischen Seite wird ein Sachverständiger gehört. Weil die Beschuldigte unter einer paranoiden Schizophrenie leidet, geht das Gericht allerdings schon jetzt von einer Schuldunfähigkeit aus.

Viermal soll die Frau Feuer gelegt haben, in einem Fall wird sie der Körperverletzung beschuldigt. Sie soll im Mai vergangenen Jahres eine Pflegerin des Vinzenz-von-Paul-Hospitals in Rottweil, in dem sie zeitweise als Patientin untergebracht war, angegriffen und ihr dabei einen Faustschlag auf den Unterkiefer versetzt haben. Die Angestellte erlitt dabei erhebliche Gesichtsverletzungen.

Einen Monat später, Ende Juni, steckte die 34-Jährige in ihrem Zimmer im Haus der Betreuung und Pflege am Stockenberg in Sulz Kleidung in Brand. Das Feuer wurde glücklicherweise rasch vom Pflegepersonal entdeckt und gelöscht, verletzt wurde niemand. Anders bei einem ähnlichen Vorfall am 17. Juli, ebenfalls in Sulz: Die Beschuldigte zündete wieder Kleidung an, diesmal in der Nacht. So wurde das Feuer erst bemerkt, als es bereits auf Wand und Decke übergegriffen hatte. Dem Pflegepersonal gelang es erneut, den Brand bis zum Eintreffen der Feuerwehr selbst zu löschen. Dabei erlitten fünf Angestellte sowie eine Bewohnerin jeweils eine Rauchgasvergiftung und mussten die Nacht im Krankenhaus verbringen; weitere 19 Bewohner wurden in Sicherheit gebracht. Das Zimmer der Brandstifterin sowie der Flur im entsprechenden Stockwerk der Einrichtung wurden stark beschädigt: Laut einer Mitteilung der Einrichtung entstand bei dem Brand ein Sachschaden von rund 5000 Euro; in der Anklageschrift vor Gericht ist jedoch von einem erheblich höheren Geldbetrag die Rede.

Die Beschuldigte galt zum Zeitpunkt der Tat eigentlich als geheilt; sie sollte in der Pflegeeinrichtung wieder sozial integriert werden. Am Abend zuvor soll sie einem Pfleger gegenüber geäußert haben: "Ich bin der Teufel und muss alle verbrennen." Nach dem Vorfall wurde die Frau erneut zur psychiatrischen Behandlung ins Vinzenz-von-Paul-Hospital eingewiesen. Dort zündete sie am 20. Juli Papierhandtücher auf einer Toilette an, bevor sie acht Tage später eine Matratze in ihrem Zimmer in Brand setzte. Auch hier griff das Personal rechtzeitig ein und konnte das Feuer selbst löschen; verletzt wurde niemand.

Am Freitag, 24. Januar, wird die Verhandlung wieder öffentlich fortgesetzt. Dann wird sich entscheiden, wie gefährlich die Frau für die Allgemeinheit ist und ob sie in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss.