38-Jähriger gesteht mehrfache Vergewaltigung. Mit Nacktfoto erpresst. Zum Teil ungeschützter Verkehr.

Rottweil - Über das Internet soll er sich das Vertrauen einer 14-Jährigen erschlichen und sie anschließend missbraucht haben: Ein 38-Jähriger Mann hat am Freitag vor dem Landgericht in Rottweil die mehrfache Vergewaltigung des Mädchens gestanden.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte er sich im Internet als 17-jähriger Teenager ausgegeben und den Kontakt mit der 14-Jährigen aus Spaichingen (Kreis Tuttlingen) gesucht. Schließlich hatte er sie überredet, ihm ein Nacktfoto zu schicken. Dieses Bild habe der Lastwagen-Fahrer aus Nordrhein-Westfalen dazu benutzt, um das Mädchen zu erpressen und immer wieder zum Sex zu zwingen. Das Mädchen sei dem Mann schutzlos ausgeliefert gewesen, sagte der Staatsanwalt am Freitag. Der Mann habe sie mehrfach missbraucht und zum Teil ungeschützten Verkehr mit ihr gehabt. Einmal soll er sie bei der Tat auch gefilmt haben.

Der 38-Jährige gab die Tat am Freitag zu. „Ich bedaure es zutiefst“, sagte der Mann. Über seinen Anwalt ließ er ausrichten, dass er mit seinem Geständnis dem Mädchen einen Auftritt vor Gericht ersparen wolle. Die 14-Jährige tritt in dem Prozess als Nebenklägerin auf.

Die Polizei warnt immer wieder vor Männern, die im Internet Kontakt zu Mädchen suchen. Zuletzt hatte der Fall der Anfang Mai verschwundenen Maria aus Freiburg für Schlagzeilen gesorgt.

Die 13-Jährige ist vermutlich freiwillig mit einem 53 Jahre alten Mann unterwegs, den sie in einem Internet-Chatroom kennengelernt hatte. Nach dem Mann wird wegen Kindesentziehung und sexuellen Missbrauchs mit internationalem Haftbefehl gesucht. Marias Mutter hatte sich zuletzt in der Fernsehsendung „Aktenzeichen XY ungelöst“ in einem Videoaufruf an die Zuschauer gewandt und um Hilfe gebeten. Auch die Politik beschäftigt sich zunehmend mit dem Thema.

Der baden-württembergische Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) hatte vor einigen Tagen angekündigt, sich auf Bundesebene für einen stärkeren Schutz von Kindern vor sexueller Anmache im Internet einzusetzen. Es gebe zwar schon Gesetze, die es etwa unter Strafe stellen, wenn sich Erwachsene von Kindern Nacktfotos schicken ließen. Stickelberger hält es allerdings für nötig, bereits eine einschlägige Kontaktaufnahmen zu Kindern unter Strafe zu stellen. In dem Prozess in Rottweil wollen die Richter nun vor der Jugendschutzkammer 13 Zeugen und einen Sachverständigen anhören. Ein Urteil könnte im Juli verkündet werden.