Der 23-jährige Haigerlocher muss sich vor dem Landgericht Tübingen nicht mehr wegen versuchten Mordes verantworten. Foto: Stocker

Polizisten in Stuttgart überrollt: Anklage gegen 23-jährigen Haigerlocher wird nicht weiter verfolgt.

Tübingen/Rottenburg - Der 23-jährige Haigerlocher, der sich vor dem Landgericht Tübingen verantworten muss, ist nicht mehr wegen versuchten Mordes angeklagt.

Die Staatsanwaltschaft hat sich entschieden, diese Anklage gegen den 23-Jährigen Haigerlocher, der zuletzt in einer Drogen-WG in Rottenburg-Ergenzingen (Kreis Tübingen) lebte, nicht weiter zu verfolgen. Es lasse sich nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft nicht widerlegen, dass der Angeklagte bei seiner gewaltsamen Festnahme am 11. März in der Stuttgarter Innenstadt davon ausgegangen sei, er würde von anderen Gangstern überfallen.

Bei seiner Festnahme war der Angeklagte geflüchtet und überfuhr dabei einen in zivil gekleideten Polizisten des Mobilen Einsatzkommandos (MEK). Eine Notwehr gegen verfeindete Drogenhändler sehe die Staatsanwaltschaft als gerechtfertigt, nicht jedoch gegen Polizisten.

Nach eigener Aussage waren die MEK-Beamten nur durch ihren Ruf "Polizei! Keine Bewegung!" als Polizisten erkennbar. Dieser Ruf sei laut eines akustischen Gutachtens aber von dem Angeklagten in seinem Auto nicht hörbar gewesen. Im Mittelpunkt des Verfahrens, das morgen fortgesetzt wird, steht nun der Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die ersten Plädoyers werden am Freitag erwartet. Eine Urteilsverkündung ist schon am Montag, 21. Dezember, denkbar.