Prozess nach Seebronner Bankraub endet mit fünfjähriger Haftstrafe für den 28-jährigen Angeklagten

Von Lena Müssigmann Tübingen/Rottenburg-Seebronn. Fünf Jahre Haft – so lautet das Urteil, mit dem gestern der Prozess nach dem Seebronner Bankraub endete. Der Richter hält die Tatversion des Angeklagten, wonach er unschuldig ist, für widerlegt.Als der Richter sein Urteil begründet, schüttelt der Angeklagte mal den Kopf. Dann wieder lässt er ihn hängen, spielt nervös mit seinen Fingern oder reibt angespannt die Handflächen aneinander. Seine Tatversion, wonach er nicht der Bankräuber ist, hat das Gericht nicht überzeugt. Vielmehr ist sie ihm zum Nachteil geworden. "Der Angeklagte hat das Recht, sich hier zu verteidigen. Doch was er nicht darf: Eine andere Person fälschlicherweise der Tat bezichtigen", sagte der Richter. "Das hat er aber getan."

Der Angeklagte hatte versucht, einem Freund die Schuld in die Schuhe zu schieben. Der soll einen im Jux vom Angeklagten geschriebenen Zettel aus dem Müll gefischt und für den Überfall verwendet haben.

Aus Sicht der Strafkammer am Landgericht Tübingen lag es fern, dass der Freund den Zettel verwendet hat, schließlich hätte die Spur über den nun Angeklagten direkt zu ihm geführt. Außerdem sei es unwahrscheinlich, dass der Freund innerhalb einer Woche nach Schreiben des Zettels einen Auftragstäter gefunden habe, der Ähnlichkeit mit dem Angeklagten hat. "Die Beschreibungen der Zeugen stimmen mit dem Aussehen des Angeklagten überein", so der Richter. Vielmehr sei zu vermuten, dass der Angeklagte, der bei der Tat unter Zeitdruck und Nervosität stand, einen Fehler gemacht und den Zettel vergessen habe.

Belastend wirkte sich auch aus, dass der Angeklagte seine Aussage immer an den aktuellen Ermittlungsstand angeglichen hatte – ein taktisches Spiel. Zunächst hatte er geleugnet, den Drohzettel, der in der Bank gefunden wurde, geschrieben zu haben. Als seine Fingerabdrücke darauf gefunden wurden, sagte er, womöglich habe der Täter den Notizzettel aus einem Wettbüro, in dem er verkehre, wo er ihn vor Benutzung womöglich berührt habe. "Das war gelogen", sagte der Richter.

Die letztliche Tatversion rückte der 28-Jährige erst raus, als ein graphologisches Gutachten ihn als Schreiber des Zettels identifiziert hatte. Doch auch daran hatte der Richter Zweifel: "Der Ablauf Ihrer Aussagen spricht nicht dafür, dass die letzte Version auf der Wahrheit beruht."

Schließlich hätten die Arbeitskollegen das Alibi des Angeklagten, er sei mit ihnen im Auto unterwegs gewesen, nicht bestätigt, so der Richter.

Als Motiv erkannte die Strafkammer Geldnot. Entlastend für den Angeklagten ging der Richter davon aus, dass die benutzte Waffe eine Attrappe war. Strafmildernd wirkten sich auch die unprofessionelle Vorgehensweise und die geringe Beute aus, sowie die Drogensucht, die für den großen Geldbedarf des Angeklagten sorgte. In der Haft solle er eine Suchttherapie beginnen, sagte der Richter. Der Angeklagte nickte, das einzige Mal.