Ein 22-Jähriger und ein 16-Jähriger haben im Wesentlichen gestanden, im Juni in Prag einen Taxifahrer umgebracht zu haben. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die beiden Rottenburger erhoben. Die Anschuldigung: Mord. (Symbolfoto) Foto: Schwarzwälder-Bote

Anklage gegen zwei Rottenburger. Jugendliche sollen Taxifahrer in Prag mit dem Beil ermordet haben.

Rottenburg - Vampirismus, Satanismus und Mordlust: Ein 22-Jähriger und ein 16-Jähriger haben im Wesentlichen gestanden, im Juni in Prag einen Taxifahrer umgebracht zu haben. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die beiden Rottenburger erhoben. Die Anschuldigung: Mord. Die beiden stammen zwar nicht aus Rottenburg, lebten aber hier in betreuten Wohngruppen für Verhaltensauffällige. Beide befinden sich seit ihrer Festnahme am 14. Juni in Untersuchungshaft.

Den beiden Angeschuldigten wird vorgeworfen, am 8. Juni in Prag einen 39-jährigen Taxifahrer durch Hiebe mit einem Schraubenschlüssel und einem Beil getötet zu haben. Darüber hinaus wird ihnen zur Last gelegt, im Frühjahr im Bereich des Metzinger Weinbergs versucht zu haben, einen Menschen zu töten.

Beide Angeschuldigte waren bereits in der Vergangenheit verhaltensauffällig, weshalb sie zuletzt in unterschiedlichen Wohngruppen in Rottenburg lebten. Keiner von beiden ist in der Vergangenheit in erheblicher Weise mit den Strafverfolgungsbehörden in Konflikt geraten, so die Staatsanwaltschaft.

Besonders grauenhaft: Nach den Erkenntnissen der Ermittler hatten beide ein ausgeprägtes Interesse am Satanismus und Vampirismus und beschäftigten sich eingehend mit entsprechender Lektüre und Musik sowie mit Filmen mit teilweise massiv gewalttätigen Elementen.

Diese Dinge wurden bei Durchsuchungen in den Zimmern der beiden gefunden, sagte Staatsanwalt Michael Allmendinger im Gespräch mit unserer Zeitung. Die Anklagebehörde geht vor diesem Hintergrund davon aus, dass bei beiden Angeschuldigten der gemeinsame Entschluss reifte, einen Menschen zu töten, wozu sie erstmals im Frühjahr im Bereich des Metzinger Weinbergs ansetzten. Hierbei näherten sie sich unter Mitführung eines Beils einem auf dem Weinberg abgestellten Fahrzeug, wobei das Fahrzeug plötzlich losfuhr und von den hinterherrennenden Angeschuldigten nicht mehr eingeholt werden konnte.

Bereits nach wenigen Tagen pleite

Anfang Juni setzten sich die beiden Angeschuldigten nach Prag ab, wobei ihre finanziellen Mittel bereits nach wenigen Tagen aufgebraucht waren. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die beiden Angeschuldigten sich in Weiterverfolgung ihres gemeinsamen in Metzingen verfolgten Plans sowie zur Geldbeschaffung am Abend 8. Juni an einen Taxistand in Prag begaben. Dort bestiegen sie ein Taxi und ließen sich vom späteren Tatopfer an eine abgelegene Stelle fahren.

Dort angekommen, stiegen sowohl die Angeschuldigten als auch der Taxifahrer aus und unterhielten sich, bevor es für das Tatopfer unvermittelt zu dem nunmehr angeklagten tödlichen Angriff kam. Nach der Tat nahmen die Angeschuldigten Wertgegenstände des Tatopfers an sich und entfernten sich.

Die Staatsanwaltschaft wertet die Tat in Prag als gemeinschaftlichen Mord und die Tat auf dem Metzinger Weinberg als versuchten gemeinschaftlichen Mord. Die eines Mordes ist im Falle des 22-Jährigen lebenslange Freiheitsstrafe, im Falle des jugendlichen 16-Jährigen bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.

Im Zusammenhang mit dem Geschehen auf dem Metzinger Weinberg sieht die Staatsanwaltschaft insbesondere das Merkmal der Mordlust, hinsichtlich der Prager Tat zusätzlich die Mordmerkmale der Habgier sowie der Heimtücke als erfüllt an.

Beide Angeschuldigten sind im Hinblick auf die Prager Tat im Wesentlichen geständig. Nach vorläufiger Einschätzung der zur Frage der Schuldfähigkeit hinzugezogenen psychiatrischen Sachverständigen sind keine Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit der Angeschuldigten zum Zeitpunkt der Tat eingeschränkt war.

Der Prozess vor dem Landgericht Tübingen beginnt voraussichtlich Anfang des kommenden Jahres.