Die WTG hofft wieder auf viele geschmückte Bäume in der Innenstadt. Foto: WTG Foto: Schwarzwälder Bote

Deko: Kreative können bis 11. Oktober Vorschläge einreichen

Rott enburg. Das Kaufhaus Innenstadt Rottenburg (KIR) ruft wieder dazu auf, einen Weihnachtsbaum für die Innenstadt zu schmücken. Die Tannenbäume werden zusätzlich zu den großen auf dem Marktplatz und vor der Stadtbibliothek in der Adventszeit in Rottenburg stehen. Schulklassen, Kindergärten, Künstler und weitere Kreative sollen sie individuell schmücken.

Für die Aktion ist laut Pressemitteilung der Wirtschaft – Tourismus – Gastronomie (WTG) Rottenburg eine Anmeldung erforderlich. Wer welchen Baum schmückt, werde vorab festgelegt. Außerdem prüfe das KIR im Vorfeld, ob der vorgeschlagene Weihnachtsbaumschmuck dem Nachhaltigkeitsgedanken entspreche. Ausdrücklich nicht erwünscht ist Schmuck aus zerbrechlichem Material, etwa Glühbirnen.

Die ausgewählten Bastler werden rechtzeitig informiert, damit sie den Baumschmuck anfertigen können. Das Anbringen und Entfernen des Schmucks an den Bäumen ist ebenfalls Aufgabe der Wettbewerbsteilnehmer. Die Tannenbäume sind circa 3,5 Meter hoch und vom Förderverein Bad Niedernau mit einer Lichterkette versehen. Der Weihnachtsbaumschmuck sollte zwischen Neujahr und dem 6. Januar 2021 wieder entfernt werden, ansonsten wird er entsorgt. Pro geschmücktem Baum zahlt das KIR 50 Euro Aufwandsentschädigung.

Noch bis Sonntag, 11. Oktober, können Ideen und Entwürfe postalisch oder persönlich in der WTG Tourist-Information, Marktplatz 24, 72108 Rottenburg, oder per E-Mail an bauer@wtg-rottenburg.de eingereicht werden. Fragen zum Wettbewerb beantwortet Susann Bauer, Telefon 07472/91 62 34. Als Entwurf gelten Beschreibungen, Zeichnungen, Muster oder Vergleichbares der geplanten Baumschmuckidee.Teilnehmen können Gruppen und Einzelpersonen.

Die Benachrichtigung, wer welchen Baum schmückt, erfolgt Ende Oktober samt dem Aufstelldatum der Bäume. Nach dem Aufstellen können diese geschmückt werden. Zum ersten Advent müssen die Tannenbäume dekoriert sein. Materialkosten werden nicht erstattet.Für Beschädigungen oder den Verlust des Materials wird nicht gehaftet, und es werden keine Kosten ersetzt. Ab dem 1. Januar kann der Baumschmuck dann wieder entfernt werden. Er bleibt Eigentum der Wettbewerbsteilnehmer.