Und wieder einmal gibt es Ärger rund um den Kopp-Verlag. Die SPD-Fraktion des Gemeinderates bezichtigte den Verlag, in seinen Publikationen gegen Flüchtlinge zu hetzen. Foto: Archiv

SPD im Clinch mit Unternhemen: Beitrag auf "Kopp Online" kann nicht als Meinungs- und Pressefreiheit toleriert werden.

Rottenburg - Und wieder einmal gibt es Ärger rund um den Kopp-Verlag. Die SPD-Fraktion des Gemeinderates bezichtigte den Verlag, in seinen Publikationen gegen Flüchtlinge zu hetzen.

So schrieb der Autor Gerhard Wisniewski auf "Kopp Online" unter dem Titel "Invasion: Flüchtlingswelle ist der Verteidigungsfall" Folgendes: "Wir müssen die illegale Einwandererwelle als das sehen, was sie ist: als Invasion." Oder auch: "Wie mehrmals berichtet, handelt es sich bei der Flüchtlingswelle um eine militärische Operation gegen Deutschland und Europa mithilfe der Migrationswaffe. Für dieses Jahr haben Politiker die Ankunft von 800.000 Migranten in Deutschland vorhergesagt, also einer großen Armee meistens junger und lediger Männer."

Das brachte die SPD in Rage und sie formulierten einen Brief an Kopp mit folgenden Zeilen: "Solche Beiträge zu schreiben und zu publizieren mag noch in weitestem Sinne auf der Grundlage der Meinungs- und Pressefreiheit toleriert werden. Sie erfüllen uns dennoch mit Abscheu und sind geeignet, Hass gegen Flüchtlinge zu schüren, unsere Gesellschaft zu spalten und – alleine schon durch die Sprache suggeriert – Gewalt nahe zu legen oder zu rechtfertigen. Brennen nicht schon genug Asylwohnheime?".

Auch OB Stephan Neher bezog hierzu Stellung und nannte die Berichte "haarsträubend", es würden "bei den Leserinnen und Lesern unnötige Ängste geschürt".

Verleger Jochen Kopp reagierte folgendermaßen: "Ein äußerst ungutes Gefühl hinterlässt bei mir die Forderung, ich solle mich davon als Verleger ›in aller Form und als Folge mit aller Konsequenz distanzieren‹. ›Mit aller Konsequenz‹ bedeutet dann wohl, dass Sie von mir erwarten, dass ich einen Journalisten vor die Türe setze, nur, weil er eine Meinung geschrieben hat, die nicht der Ihren entspricht. Das erinnert stark an die beiden Diktaturen, die wir im vergangenen Jahrhundert auf deutschem Boden erlebt haben, in denen jeweils eine Partei den Systemmedien vorgeschrieben hat, was sie berichten durften und was nicht. Das werden Sie in meinem Verlag nicht erleben".

Nun legt die SPD mit einem von Hermann Josef Steur und Margarete Nohr unterschriebenen Brief nach.

Darin heißt es: "Gesellschaftlich brisante Themen zu diskutieren – wie es Kopp formuliert – gehört zu den Gepflogenheiten eines demokratischen Rechtsstaates. Aber es macht einen Unterschied, mit welcher Botschaft dies geschieht. In dieser Hinsicht haben wir bezüglich des Beitrages von Herrn Wisnewski nichts aus unserem Offenen Brief zurückzunehmen. Wie sich zeigt, sind wir mit diesen Einschätzungen nicht allein. Es gehört auch zur Meinungs- und Pressefreiheit, unsere Einschätzungen dazu öffentlich zu äußern.

Unser Hauptanliegen war es, vom Inhaber des Kopp-Verlages eine Auskunft zu erhalten, ob er sich hinter diesen Beitrag stellt oder nicht. Es wäre die Möglichkeit gewesen, sich anders zu positionieren, wenn schon ›die Meinung des Verfassers nicht zwangsläufig die Meinung des Verlages wiedergibt‹. Herrn Kopp nach seiner Meinung zu fragen, hat nichts mit Gedanken- oder Gesinnungsschnüffeleien zu tun, wie er unterstellt.

Sein Vorwurf, wir würden die Pressefreiheit angreifen, ist der Versuch, unliebsame Kritiker mundtot zu machen.

Die Fraktion der Jungen Aktiven bringt es auf den Punkt, worum es geht: ›Pressefreiheit ist nicht nur ein Recht, sondern auch die Pflicht, mit diesem Recht verantwortungsvoll umzugehen.‹

Dass solche Beiträge geeignet sind, Hass zu schüren, erleben wir per Mails, Telefonaten und auf Internetseiten. ›Volksverräter; Blockwarte; Pack, das eingesperrt werden muss.‹ Wir haben weder gefordert, dass Kopp seinen Autor vor die Tür setzt, noch ihm vorgeschrieben, was er verlegen darf, wie er behauptet.

Wir werden aber auch künftig, wenn es uns angezeigt erscheint, zu Publikationen seines Verlages Stellung nehmen. Auch das gehört zur Meinungs- und Pressefreiheit."