Prozess: Wegen Drogen, Falschgeld und Raubüberfall vor Gericht

Tübingen/Rottenburg/ Hechingen (hem). Gemeinnützige Arbeit, Haft- und Bewährungsstrafen – wegen verschiedener Vergehen hat das Landgericht Tübingen am Montag fünf junge Männer verurteilt. Die Strafen seien mild ausgefallen, betonte die vorsitzende Richterin Sigrid Höchst. Grund dafür ist eine Abrede zwischen Staatsanwaltschaft und den Verteidigern: Weil die Angeklagten ihre Taten einräumten, ließen die Staatsanwälte einige Anklagepunkte fallen.

Drogeneinfluss unwesentlich

Der Hauptangeklagte, ein 22-Jähriger aus Hechingen, wurde zu fünf Jahren in Haft verurteilt. Höchst sowie die Beisitzerinnen und Schöffen sahen es als erwiesen an, dass er 15 000 Euro Bargeld erworben hatte und plante, dieses in Umlauf zu bringen, dass er ein Kilo Marihuana kaufte und dass er zudem in die Wohnung einer Bekannten einbrach, diese bedrohte und bestahl. Den Raubüberfall beging er zusammen mit einem 23-Jährigen, dem eine Freiheitsstrafe von vier Jahren bevorsteht. Während des Einbruchs seien die Angeklagten – entgegen ihrer Behauptungen – nicht wesentlich von Rauschmitteln beeinträchtigt gewesen.

Eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten beziehungsweise eine Bewährungsstrafe von drei Jahren wurde gegen einen 20-Jährigen verhängt. Zudem muss er 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Neben einer Schlägerei auf der Fasnet in Dettingen wurde er für seine Hilfe bei der geplanten Verbreitung des Falschgelds verurteilt: Er wollte das Falschgeld auf der Bank wechseln. Der 21-Jährige, der währenddessen Schmiere stand, bekam sieben Monate auf Bewährung. Der letzte Angeklagte, ein kleiner Bruder des Hauptangeklagten, wurde wegen des Besitzes von Rauschmitteln zu 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.