Zügig und rasch erzählt der Angeklagte die Tat. "Durch den Alkohol ist alles rausgekommen", dabei habe er lange Zeit überhaupt keinen Alkohol getrunken, auch mit Drogen sei Schluss. In einem "richtigen Job" mit Sozialversicherung habe er allerdings seit Jahren nicht gearbeitet, dabei habe er immerhin Industriemechaniker gelernt, nach einer Insolvenz habe er aber hohe Schulden. "Und wovon leben Sie?", will der Richter wissen. Die Antwort ist kurz und knapp: "Von Hartz IV". Und seit elf Monaten sitzt der Angeklagte in Haft, wegen einer anderen Strafsache.
Zügig und rasch geht die Verhandlung weiter: "Er ist dem Wahn verfallen, dass ich mit seiner Bekannten ein Verhältnis habe", meint der Beleidigte und Geschlagene, ein "Opfertyp", der berichtet, schon mehrfach im Leben grundlos zusammengeschlagen worden zu sein. Doch viel schlimmer ist, was der Geschlagene weiter berichtet: "Ich habe Passanten um Hilfe gebeten, doch alle haben sich verdrückt. Ich habe sie gebeten, die Polizei zu holen, doch da kam keine Reaktion."
"Es tut mir tierisch leid", so der Angeklagte zu seinem Opfer. Der wiederum meint: "Ich will nicht, dass Du dafür in den Knast kommst." Der junge Staatsanwalt sieht das anders, die Vorstrafenliste sei einfach zu lang, sechs Monate und zwei Wochen Haft fordert er. Richter Funder verhängt schließlich das Urteil: Vier Monate und zwei Wochen Haft wegen Körperverletzung und Beleidigung, ohne Bewährung.
Die Verhandlung dauerte eine Stunde und zehn Minuten, ein kurzer Prozess sozusagen, es ist der 29. Eintrag im Strafregister des Angeklagten.
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