Horst Schuh zeigt finanzielle Auswirkungen der Klagen / 19 Verfahren seit August 2007 eingeleitet / Bodenmiller: "Eine Aggression"

Von Angela Baumund Martin Dold Rottenburg. Quertreiber und Klagewütiger oder Anwalt der Bürger und einer, der den "Oberen" Zunder gibt? Die Meinungen über Albert Bodenmiller gehen auseinander. Was Fakt ist: Er hat die Stadt und damit den Steuerzahler mit seinen Beschwerden 88 800 Euro gekostet.Der CDU-Fraktionsvorsitzende Horst Schuh hatte in einer früheren Sitzung des Gemeinderates eine Aufstellung der Kosten gefordert, die die Beschwerden von Albert Bodenmiller die Stadt bislang gekostet haben. Nun legte die Verwaltung in der jüngsten Sitzung eine detaillierte Aufstellung der Kosten vor. Schuh betonte, dass es ihm nicht darum gehe, die demokratischen Rechte von Bodenmiller zu beschneiden. Schuhs Rechnung: "Wenn es jeder Gemeinderat machen würde, kämen wir so auf Kosten von über 3,5 Millionen Euro." Zudem wäre die Verwaltung dann lahmgelegt.

Bodenmiller habe seit August 2007 bereits 19 Verfahren gegen die Stadt angestrengt. Alleine im Jahr 2012 seien es neun Verfahren gewesen. Was entscheidend sei: "In keinem Antrag hat Bodenmiller Recht bekommen", betonte Horst Schuh. Daher hält er die Vorgehensweise für bedenklich.

Er warf Bodenmiller vor, oft aus geringfügigem Anlass Klage erhoben zu haben. Inhalte waren etwa der Verkauf von Grundstücken an den Kopp-Verlag, das DHL-Areal oder im Gebiet "Ergenzingen-Ost". Es seien alles Entscheidungen gewesen, die im Gemeinderat mit großer Mehrheit getroffen wurden. Daher sei es unverständlich, dass sie derart kritisch hinterfragt wurden. Als Stadtrat sei man dem Wohl der Stadt verpflichtet worden, legte Schuh Bodenmiller ans Herz.

5000 Euro an Kosten verursachte die Beschwerde an die Europäische Kommission über den Grundstücksverkauf an Ensinger, das Verfahren ist noch anhängig. 12 500 Euro Kosten für internen Aufwand und externe Beratung verursachten allgemeine Auskünfte zum Grundstücksverkauf an Ensinger. 32 000 Euro Kosten verursachte ein Verfahren zur Auferlegung eines Ordnungsgeldes an Bodenmiller. Die Rechtmäßigkeit des Ordnungsgeldes wurde durch das Verwaltungsgericht bestätigt. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wurde vom Verwaltungsgericht Mannheim abgelehnt.

Über den Kauf des DHL-Geländes führte Bodenmiller ebenfalls Beschwerde bei der Europäischen Kommission, das Verfahren über ein Ordnungsgeld verursachte 15  000 Euro an Kosten. Das Verfahren ist noch beim Verwaltungsgericht anhängig. Zudem gab es Anfragen zur Trafostation Siebenlinden, zu Grundstücksverkäufen an den Kopp-Verlag oder zur Justizvollzugsanstalt. Heikel wird es bezüglich des kreditähnlichen Rechtsgeschäftes im Gewerbepark Ergenzingen-Ost.

Hier erhob Bodenmiller Rechtaufsichtsbeschwerde gegen OB Stephan Neher. Das Schreiben vom Regierungspräsidium besagte, dass haushaltsrechtliche Vorschriften nicht verletzt worden seien.

Etliche weitere Beschwerden führte Bodenmiller gegen die Stadt. Er selbst nennt den Vorstoß von Stadtrat Horst Schuh eine "Aggression", die sachlich nicht begründet sei. Seine Beschwerden hingegen seien immer "sehr wohl begründet" gewesen. "Ich habe ein Recht zu klagen, wenn ich mich in meinem Recht verletzt sehe", betonte Bodenmiller. Auch sei er gezwungen, immer wieder kritische Fragen zu stellen.

Oberbürgermeister Stephan Neher betonte, dass Bodenmillers Anfragen zwar zulässig, aber nicht begründet gewesen seien. Sonst hätte Bodenmiller immer Recht bekommen.