RP: Teilablösung des kreditähnlichen Rechtsgeschäftes rechtens

Von Martin Dold Rottenburg. Und wieder einmal ist Albert Bodenmiller mit einer Beschwerde gegen die Stadt gescheitert. Diesmal ging es um die Entscheidung von Stadt und Gemeinderat, eine Teilablösung des kreditähnlichen Rechtsgeschäfts zur Finanzierung der Erschließung Gewerbepark Ergenzingen-Ost vorzunehmen.

Bodenmiller hatte einen Verstoß der Stadt gegen das Haushaltsrecht gesehen, da das kreditähnliche Rechtsgeschäft vorzeitig aus Mitteln des Haushalts (Gewerbesteuermehreinnahmen) teilweise abgelöst wurde.

Es gebe, so der Bescheid des Regierungspräsidiums, laut Haushaltsrecht kein Verbot, Kredite vorzeitig zurückzuzahlen. Entscheidend seien Haushaltslage und Wirtschaftlichkeitsüberlegungen. Die Stadt habe keine haushaltsrechtsrechtlichen Vorschriften verletzt. Die vorzeitige Beendigung des kreditähnlichen Rechtsgeschäfts "Gewerbepark Ergenzingen-Ost" sei nicht zu beanstanden.

Doch Bodenmiller wäre nicht Bodenmiller, wenn er nicht sofort kontern würde. Ein kreditähnliches Rechtsgeschäft müsse aus Einnahmen der Geschäfte zurückgezahlt werden, zu dessen Finanzierung er aufgenommen wurde – und nicht aus allgemeinen Haushaltsmitteln.