Ein 37-jähriger Mann soll ein zehnjähriges Mädchen sexuell missbraucht haben. (Symbolfoto) Foto: dpa

37-jähriger Mann soll sich an Mädchen vergangen haben. Verhandlungstermin noch unbekannt.

Tübingen-Hirschau/Rottenburg - Er fuhr laut Staatsanwaltschaft ein Mädchen mit dem Fahrrad an, packte sie und zerrte sie dann zu einem Heuhaufen. Nur durch die Schreie der Zehnjährigen ließ der 37-Jährige wohl von ihr ab. Nun wird der 37-jährigen Mann wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes angeklagt.

Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat Anklage beim Landgericht Tübingen – Große Jugendkammer – gegen einen 37-jährigen syrischen Asylbewerber aus Rottenburg wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und sexuellen Übergriffs erhoben. Der Angeschuldigte befindet sich seit dem 23. Juni in Untersuchungshaft.

Nach bisherigen Erkenntnissen begegnete der Beschuldigte, der sich seit Februar 2014 in Deutschland befindet, am Nachmittag des 22. Juni auf dem Radweg bei Hirschau kurz vor dem Ortseingang einem 10-jährigen Mädchen, das sich mit seinem Fahrrad alleine auf dem Nachhauseweg befand. Er soll ihr hinterhergefahren sein, ihr zunächst über den Rücken gestreichelt haben und dann gezielt mit seinem Fahrrad in ihres gefahren sein. Das dadurch gestürzte Mädchen soll er sofort gepackt, bei einem Gebüsch in einen Heuhaufen gedrückt und festgehalten haben. Der 37-Jährige, der laut Staatsanwaltschaft versteckt im Hosenbund ein rund 28 Zentimeter langes Ausbeinmesser dabei hatte, soll sich auf die 10-Jährige gelegt und sie über der Kleidung im Genitalbereich berührt haben.

Zu weiteren Handlungen soll es nur deshalb nicht gekommen sein, da das Mädchen laut um Hilfe rief und der Angeschuldigte durch hinzukommende Passanten überwältigt werden konnte.

"Der Angeschuldigte hat sich im Ermittlungsverfahren nicht zu dem Tatgeschehen geäußert" so die Staatsanwaltschaft. "Einzelheiten hierzu bleiben der Aufklärung in der Hauptverhandlung vorbehalten."

In rechtlicher Hinsicht wertet die Staatsanwaltschaft Tübingen die Tat als sexuellen Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) in Tateinheit mit sexuellem Übergriff (§ 177 StGB). Die Staatsanwaltschaft hält hierbei die Qualifikation des § 177 Absatz 5 StGB (sexuelle Nötigung) und des § 177 Absatz 7 StGB aufgrund des Bei-Sich-Führens eines Ausbeinmessers für gegeben.

Insgesamt drohe dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 3 bis zu 15 Jahren. Ein Termin für die Eröffnung der Hauptverhandlung wurde noch nicht genannt.