Prozess: 19-Jähriger wird wegen Einbruchs in Schuppen zu 50 Sozialstunden verurteilt / Material für Cannabiszucht gefunden
Rottenb urg . Mit 50 Sozialstunden, einer Verwarnung und der Auflage, fünf Stunden bei der Drogen- und Suchtberatung wahrzunehmen, endete der Prozess gegen einen 19-Jährigen. Ihm wurde vorgeworfen, im August 2019 zusammen mit einem Freund einen Schuppen in Bad-Niedernau aufgebrochen und mehrere landwirtschaftliche Geräte entwendet zu haben, darunter sieben Motorsägen.
Der Schaden belief sich, so der Geschädigte, auf 10 000 bis 12 000 Euro. Nachdem er einige der gestohlenen Maschinen zurückerhalten und zwei von der Versicherung ersetzt bekommen hatte, bleibt ein Restschaden von circa 3000 Euro. Die Hauptschuld trägt der Angeklagte jedoch nicht, Initiator der Tat war sein Komplize, der ihm dafür 500 Euro geboten habe. Angenommen habe er das Geld aber nicht, erklärte der 19-Jährige vor Gericht: "Ich habe gesagt, ich will nichts mehr damit zu tun haben."
Weiter war bei dem jugendlichen Angeklagten Material für eine Cannabiszucht gefunden worden, außerdem befanden sich bei einer Hausdurchsuchung 6,3 Gramm Amphetamin in seinem Besitz. "Das ist nicht mehr wenig", erklärte Richter Stefan Fundel.
Dennoch: Die Tat sei "typisch jugendlich" gewesen, erklärte Verteidiger Siegfried Nold in seinem Plädoyer. Sein Mandant habe impulsiv gehandelt. Zuletzt wurde das Jugendstrafrecht angewandt.
Das Urteil entspricht dem Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Lediglich von der Auferlegung der Verfahrenskosten, welche die Staatsanwaltschaft beantragt hatte, wurde abgesehen.