Natur: Gemeinderat wird über den neuen Landschaftsplan informiert / 200 Quadratkilometer großes Gebiet

In der jüngsten Sitzung des Gemeinderates stellte Lena Riedl vom Rottenburger Büro HHP Raumentwicklung einen Landschaftsplan für Rottenburg und die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft mit Starzach, Hirrlingen und Neustetten vor.

Rottenburg. Riedl stellte eine Zusammenfassung des 300 Seiten starken Entwurfs den Gemeinderäten vor. Hier enthalten sind auch 37 detaillierte Karten sowie ein umfangreicher Anhangteil. Am Ende der Vorstellungsphase in den verschiedenen Gemeinderäten wird es eine Broschüre zum Landschaftsplan und seinen Zielen geben.

Im Herbst soll der Entwurf öffentlich ausgelegt werden. Dann können Bürger und Behörden sowie Institutionen Anregungen in den Prozess einbringen. Auch Einwände können dann erhoben werden. Die endgültige Fassung des Landschaftsplanes mit seinen 50 konkreten Verbesserungsvorschlägen zum jetzigen Status Quo soll Mitte 2020 beschlossen werden.

Der Landschaftsplan sei nurmehr ein Gutachten, so Lena Riedl bei der Vorstellung im Rottenburger Gemeinderat. Er sei nicht rechtsverbindlich und habe so keine Rechtskraft. Doch können Teile des Landschaftsplanes in andere amtliche Planwerke einbezogen werden.

Fünf Bürgerworkshops

So etwa in den regionalen Flächennutzungsplan oder in örtliche Bebauungspläne. Damit würden diese Teile des Landschaftsplanes im Zusammenhang mit dem anderen Planwerk auch verbindlich, so Riedl. Sie erklärte, dass das Plangebiet rund 200 Quadratkilometer groß sei. Es reicht von Starzach bis Wurmlingen.

In diesem Jahr hat das Raumentwicklungsbüro HHP rund fünf Bürgerworkshops organisiert. Die Anregungen, die hier aufgebracht wurden, konnten noch in den Entwurf eingearbeitet werden. Riedl betonte, dass der Landschaftsplan ein Leitbild sei und den Idealfall beschreibe.

Analysiert werden die Siedlungen und die Offenlandgebiete, auch die landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Wälder wurden ebenfalls analysiert. Der Landschaftsplan zeigt 50 Verbesserungsvorschläge auf, zur Pflege und Verbesserung von Natur und Landschaft und der landschaftsbezogenen Erholung. So wird etwa beispielsweise das regelmäßige auf den Stock setzen der Gehölze empfohlen, oder im Landschafts- oder Naturschutzgebiet eine Leinenpflicht für Hunde. Gemeinden können sich an diesen Teilmaßnahmen orientieren und diese abarbeiten. Für etliche der Maßnahmen gibt es Förderprogramme und Fördergelder, die die Kommunen abrufen können. Dies mache es eventuell leichter, einzelne Maßnahmen umzusetzen. Erhalten werden sollen Biotope, die auch vernetzt werden sollen. Auch Streuobstwiesen sollen geschützt werden, erläuterte Riedl.