Auf Kritik ist die Bevölkerungszählung Zensus gestoßen wegen Abweichungen der Einwohnerzahlen bei den Kommunen. Foto: Berg

Rosenfeld wartet die Musterklage von vier Städten. 50 Einwohner weniger als berechnet.

Rosenfeld - Klaglos hinnehmen mögen viele Städte und Gemeinden die Resultate der Bevölkerungszählung Zensus nicht – auch Rosenfeld hat Widerspruch eingelegt.

Gegenüber den eigenen Zahlen weist das Zensus-Ergebnis mit 6394 Personen 50 Einwohner weniger aus. 50 Einwohner mehr oder weniger mögen auf den ersten Blick zwar wenig sein, spielen aber eine große Rolle bei den kommunalen Finanzen. Die Einwohnerzahl ist die Grundlage für Dinge wie Finanzzuweisungen vom Land, die Größe des Gemeinderats und die Besoldung der Wahlbeamten, sprich Bürgermeister.

Rosenfeld kommt beim Zensus vergleichsweise glimpflich davon. Andere Städte verlieren auf einen Schlag eine dreistellige Zahl an Einwohnern. Da ist es naheliegend, Rechtsmittel einzulegen: zunächst Widerspruch, dann Klage.

Das hat fast ein Drittel der Kommunen in Baden-Württemberg getan. So möchte beispielsweise Sulz mit einer Differenz von 360 Einwohnern Klage einreichen, sollte der Widerspruch nicht positiv beschieden werden. Albstadt hat nach eigenen Datenquellen rund 44  800 Einwohner – das Ergebnis des Zensus beträgt 44  273.

Bei der Gemeinde Schwenningen im Nachbarlandkreis Sigmaringen weist die eigene Statistik 1661 Einwohner aus, während die Zensus-Zahl 1504 beträgt. Durch eine Klage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen will Schwenningen die Frage klären, wie es zu solch einer Differenz kommen kann. Rosenfelds Bürgermeister Thomas Miller wartet erst einmal ab, wie die auf Initiative des Städtetags Baden-Württemberg eingereichten Musterklagen der Städte Mannheim, Heilbronn, Esslingen, Emmendingen, Metzingen und Rutesheim ausgehen. Damit ist in jedem der vier Verwaltungsgerichtsbezirke im Land mindestens eine Klage anhängig.