Einwendungen gibt es gegen einen in Bickelsberg an dieser Stelle geplanten Lagerplatz einer Zimmerei. Foto: Fotos: Hertle

Kommunales: Gemeinderat bringt drei Bebauungspläne auf den Weg / Starre Vorschriften gelockert

Die strikten Regelungen alter Bebauungspläne werden Stück für Stück gelockert. Das gilt auch für aktuelle Planänderungen wie in Leidringen, Heiligenzimmern oder Bickelsberg. Der Gemeinderat hat in allen drei Fällen zugestimmt.

Rosenfeld. So wird mit "Hofstetten I, 4. Änderung" in Leidringen ein Plan aus dem Jahr 1977 modernisiert. Hintergrund ist, dass im Gebiet Tulpenstraße und Täbinger Straße sechs Grundstücke noch nicht bebaut sind. Es liegt eine Bauvoranfrage für ein Wohnhaus mit Garage vor.

Die Änderung des Bebauungsplans sieht vor, starre und überholte Festsetzungen über Dachneigung und die Stellung der Gebäude aufzuheben, damit der Einbau von Solar- und Fotovoltaikanlagen möglich wird. Vorgesehen ist auch eine Dachbegrünung.

Das Landesamt für Denkmalpflege machte auf mögliche Funde aus dem Mittelalter in diesem Gebiet aufmerksam. Vor Baubeginn müsse die Denkmalschutzbehörde informiert werden.

Nach Angaben von Stephan Kempka vom Büro Fritz & Grossmann in Balingen wird die Anregung des Landratsamts zurückgewiesen, auf den sechs Grundstücken Zisternen zum Auffangen des Regenwassers einzubauen. Man könne nicht für eine Teilfläche des Gebiets abweichende Regelungen treffen, sagten Kempka und Bürgermeister Thomas Miller. Gegen die Enthaltung von Hans Leidig, der sich dennoch für Zisternen einsetzte, wurde der Plan so beschlossen.

Sechs Einwendungen von Bürgern sind gegen den Bebauungsplan "Stützengärten, 1. Erweiterung" in Bickelsberg eingegangen. Dort will ein in der Ortsmitte ansässiger Zimmereibetrieb am Ortsrand an der Albstraße eine Lagerfläche schaffen.

Laut Kempka und der Stadtverwaltung spricht formal jedoch nichts dagegen. Die Einwender gegen diesen Plan machen allerdings mögliche Belastungen durch Fahrzeuge und Lärm geltend. Die Stadt lässt dies nicht gelten angesichts des geringen Verkehrs zum neuen Lagerplatz, der nun per Bebauungsplan möglich werden soll.

Unstrittig bleibt hingegen der Bebauungsplan "Seewiesen, 2. Änderung" in Heiligenzimmern. Ein Grundstückseigentümer will bestehende Gebäude abreißen, um ein Wohngebäude mit Büros für die dort ansässige Firma errichten. Das geht aber nach den Bestimmungen des bisherigen, 1983 aufgestellten Bebauungsplans nicht ohne Weiteres: Die Fläche ist als Gewerbegebiet ausgewiesen. Dieses soll nun zu einem Mischgebiet werden.

Das Regierungspräsidium Tübingen will einen Mindestabstand von 13 Metern von der L 390 zum Neubau. Daraus sollen nun zehn Meter werden, da die Straße an dieser Stelle innerörtlich verläuft.

Das Regenwasser soll komplett in die Kanalisation fließen und nicht versickern, weil dort Altlasten vermutet werden. Ansonsten bleibt es bei den heute üblichen Bestimmungen: Dachbegrünung, Pflanzgebot und Nistkästen für Fledermäuse und Vögel.