Vor dem Umbau der Täbinger Halle muss der Bebauungsplan geändert werden. Foto: Archiv Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: "Hinter den Häusern" in Täbingen auf der Tagesordnung

Rosenfeld (lh). Um den geplanten Umbau der Täbinger Turnhalle voranzubringen, befasst sich der Gemeinderat mit der Änderung des dort geltenden Bebauungsplans "Hinter den Häusern". Geplant ist eine vierte Änderung.

Aufgrund des geplanten Um- und Anbaus an die bestehende Turnhalle muss das Baufenster und somit auch der Geltungsbereich des Bebauungsplans nach Westen erweitert werden.

So ermöglicht die vorliegende Planänderung nach Meinung der Stadtverwaltung die Modernisierung und Erweiterung der Turnhalle: "Dadurch kann die bestehende Halle samt Kindertagesstätte und Vereinsheim modernisiert und in der regen Nutzung für die Zukunft erhalten werden."

Der notwendige Erweiterungsbau an die bestehende Halle überschreite den jetzigen Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplans und zusätzlich das Grundstück Nummer 2574, so die Stadtverwaltung. Deshalb habe die Stadt Rosenfeld schon im Vorfeld die Grundstücke mit den Nummern 2555 und 2554 erworben. Dieses zusätzliche Areal werde als neue Fläche für Gemeinbedarf festgesetzt. Es würden auch zusätzliche Parkplätze festgelegt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Flächennutzungsplan schon als "Fläche für Gemeinbedarf" dargestellt. Die Änderung des Bebauungsplans wird damit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Das Gebiet befindet sich im Innenbereich und die Voraussetzungen für ein vereinfachtes Verfahren sind erfüllt. Daher kann von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung abgesehen werden (einstufiges Verfahren). Für die Generalsanierung der Turnhalle Täbingen sind im Haushaltsplan 2019 Mittel in Höhe von 500 000 Euro eingestellt.

Vorgesehen sind nun die öffentliche Auslegung des Plans sowie die Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Die nächsten Schritte sind die Behandlung der Stellungnahmen, der Satzungsbeschluss im Gemeinderat und das Inkrafttreten der Bebauungsplanänderung.