In Täbingen besteht der Wunsch, neue Schuppen bauen zu können. Archivfoto: Hertle Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Bebauungsplan "Schaltern" für Täbingen aufgestellt / Platz für Maschinen und Geräte

Nach dem Täbinger Ortschaftsrat hat sich nun auch der Rosenfelder Gemeinderat mit dem geplanten Schuppengebiet Schaltern befasst. Dazu wird ein neuer Bebauungsplan aufgestellt.

Rosenfeld. Hintergrund sind mehrere Anfragen nach der Errichtung landwirtschaftlicher Schuppen im Bereich Täbingen. Die Interessenten, in der Regel Nebenerwerbslandwirte, wollen dort ihre Maschinen und Geräte unterstellen und landwirtschaftliche Produkte einlagern. Um eine Zersiedlung zu verhindern, soll ein gemeinsames Gebiet für die neuen Schuppen festgelegt werden. Damit könnten die Bauern ihre Geräte außerhalb der beengten Ortslage unterbringen.

Für das neue Schuppengebiet gibt es eine Planung des Ingenieurbüros Gfrörer. Der Ortschaftsrat Täbingen hat sich mit dem Projekt bereits befasst. Die künftigen Schuppen stehen am südwestlichen Ende des Ortes, wo sich bereits welche befinden. Diese werden aus dem Plangebiet ausgespart.

Laura Digeser vom Büro Gfrörer erläuterte, dass die Erschließungsstraße und die Hofflächen geschottert werden. Sträucher werden an der Seite zur offenen Landschaft gepflanzt, ebenso ein Obstbaum auf jedem Grundstück. Die Schuppen dürfen maximal acht Meter hoch sein und werden mit Holzfassaden in Naturfarben versehen. Nicht zulässig sind nach ihren Angaben andere Nutzungen als die für landwirtschaftliche Zwecke, die Haltung von Tieren oder Feuerstellen. Das Wasser von den Dächern soll auf den Grundstücken versickern.

Zwar ist nicht vorgesehen, in Schuppengebieten gleich Stromanschlüsse zu verlegen. Der Ortschaftsrat regte an, dass zunächst Leerrohre zu den Standorten für die Schuppen führen sollen mit der Möglichkeit, dort später Kabel einzuziehen. Bürgermeister Thomas Miller entgegnete, es sei Sache jedes Bauherren, selbst für einen Stromanschluss zu sorgen, wenn er dies wünsche. Da oberirdische Leitungen nicht erlaubt sind, müssen Erdkabel verlegt werden. Das gehe aber im Schotter leicht, so Miller.

Das normale Prozedere beinhaltet Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit und Anhörung der Träger öffentlicher Belange. Im Haushaltsplan sind Mittel in Höhe von 50 000 Euro bereitgestellt.