Ein Jugendlicher fährt auf einem Moped. Ist dies auch bei Klassenfahrten erlaubt? Foto: Schmidt Foto: Schwarzwälder Bote

Bei uns in der Klasse 10 im Progymnasium in Rosenfeld ist

Bei uns in der Klasse 10 im Progymnasium in Rosenfeld ist während einer Klassenlehrerstunde die Frage aufgekommen, ob man während einer Klassenfahrt, wenn man im Besitz eines Moped-Führerscheins ist, ein Moped dort ausleihen und fahren darf? Es gibt gespaltene Meinungen, da auch, wenn man versichert ist, der Lehrer in dem Zeitraum der Klassenfahrt trotzdem die Verantwortung für die Schüler innehat. Außerdem sind nicht alle Straßen für das Fahren gut geeignet, wodurch das Unfallrisiko höher und auch die Sicherheit des Schülers in größerer Gefahr ist. Die Gefahren müssen dem Schüler und denjenigen Eltern bewusst sein, und wenn der Schüler trotz allem nicht darauf verzichten will, benötigt er mindestens eine Einverständniserklärung seiner Eltern. Im Allgemeinen ist dies jedem selbst überlassen, jedoch sollte man dieses Thema trotzdem nicht auf die leichte Schulter nehmen.

 

  Die Autorinnen sind Schülerinnen der Klasse 10 am Progymnasium Rosenfeld.