Bürgermeister Thomas Miller tritt bei der Wahl im März erneut an. Foto: Archiv Foto: Schwarzwälder Bote

Bürgermeisterwahl: Bewerbungsfrist endet am 10. Februar

Rosenfeld (lh). Das Rennen um den Bürgermeistersitz in Rosenfeld ist eröffnet. Die Stelle ist öffentlich ausgeschrieben – die Wahl findet am Sonntag, 8. März, statt. Thomas Miller, seit 2004 im Amt, will nochmals kandidieren. Er war 2012 als einziger Bewerber mit 92,4 Prozent der Stimmen wiedergewählt worden bei einer Wahlbeteiligung von 36,7 Prozent.

Bescheinigung über Wählbarkeit ist notwendig

Bewerber können noch bis Montag, 10. Februar, 18 Uhr, ihre Unterlagen im Rosenfelder Rathaus einreichen. Vorsitzende des Wahlausschusses ist Luise Lohrmann.

Die Kandidaten müssen eine Wählbarkeitsbescheinigung ihrer Heimatgemeinde auf amtlichem Vordruck sowie eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers vorlegen, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit laut Paragraf 46 Absatz 2 der Gemeindeordnung vorliegt.

Bürger der Europäischen Union müssen eine weitere eidesstattliche Versicherung einreichen, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedsstaates besitzen und in diesem Mitgliedsstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben.

Die Bewerber müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben und müssen laut Ausschreibung die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.

Zweiter Wahlgang würde am 22. März stattfinden

Sollte keiner der Kandidaten im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreichen, muss am Sonntag, 22. März, nochmals gewählt werden – dann würde die einfache Mehrheit genügen. Im Fall einer Neuwahl ist eine Bewerbungsfrist von Montag, 9., bis Mittwoch, 11. März, 18 Uhr, festgesetzt. Ob es eine öffentliche Vorstellung der Aspiranten gibt, entscheidet der Gemeinderat.