Am Südrand von Isingen soll das lange gewünschte Schuppengebiet entstehen.Foto: Hertle Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Thema wird zum zweiten Mal im Ortschaftsrat diskutiert / "Hinter Hofen" bleibt die Ausweichlösung

Der Isinger Ortschaftsrat hat sich in seiner Sitzung am Montag für einen neuen Standort für das geplante Schuppengebiet entschieden. Anwohner des zunächst vorgesehenen Standorts hatten dagegen Beschwerde eingelegt. Nun setzt das Gremium auf das Gebiet "Reizle"

Rosenfeld-Isingen. Das Gremium hatte sich in der vorangegangenen Sitzung nicht einigen können, ob das seit Jahren gewünschte Projekt weiter verfolgt wird. Es hatte Beschwerden von Anwohnern gegeben, dass das geplante Schuppengebiet zu dicht an deren Häusern und Grundstücken sei.

Es wurden keine Fragen gestellt, jedoch wurden Anregungen an den Rat gerichtet. "Hinter Hofen" sei bereits mit sechs Schuppen bebaut und sei als solches schon ein Schuppengebiet. Diesen Platz fand eine Anwohnerin geeignet. Ein Schuppengebiet ermögliche auch den Verkauf eines Hauses, welches lediglich noch als Unterstellmöglichkeit genutzt werde. Andere Anlieger empfanden das Gebiet als ungeeignet und zu klein.

Im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplans und Landschaftsplans wurden die von Stephan Kempka vom Planungsbüro Fritz & Grossmann vorgestellten Grundstücke erläutert. Dabei scheide ein Alternativgrundstück im "Elmet" aus, weil es in einem landwirtschaftlichen Vorranggebiet liegt.

Das erworbene Grundstück "Hinter Hofen" entspreche den Vorgaben des Landesentwicklungsplans und des Regionalplans und sei nicht den strengen Regeln eines "Regionalen Grünzugs" unterworfen. Das Alternativgrundstück "Reizle" liegt laut Ortsvorsteherin Sigrid Lehmann in Ortsnähe und ist dennoch abgesetzt und immissionsarm. Eine Erweiterung wäre möglich. Nach eingehender Beratung wird für die Fortschreibung das Gebiet "Reizle" aufgenommen und der Stadt Rosenfeld für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans und Landschaftsplans 2020 empfohlen. Sollte das Gebiet "Reizle" von den Fachbehörden für ein Schuppengebiet als nicht genehmigungsfähig abgewiesen werden, wird statt dessen das Gebiet "Hinter Hofen" umgesetzt.