Glaube: Pfarrer Hofmann: Liturgie ist online sowie in den Pfarrämtern erhältlich

Rosenfeld. Die evangelische Landeskirche Württemberg erlaubt in der Karwoche ausnahmsweise Abendmahlsfeiern in häuslicher Gemeinschaft, nach einer in den Pfarrämtern erhältlichen vorgeschriebenen Liturgie. Dies teilt Pfarrer Bernd Hofmann vom evangelischen Pfarramt Rosenfeld mit.

Die Pfarrer der evangelischen Kirchengemeinden des Kleinen Heubergs schreiben dazu: "Die Feier des Heiligen Abendmahls verbindet uns in besonderer Weise persönlich mit dem für uns gekreuzigten und auferstandenen Christus. Sie schenkt uns Gottes Vergebung und Frieden, Versöhnung miteinander, Stärkung und Hoffnung für den Lebensweg."

Da Abendmahlsgottesdienste in der Passions- und Osterzeit von besonderer Bedeutung seien, habe die Leitung der Evangelischen Landeskirche Württemberg folgende Beschlüsse gefasst: Nach der Abendmahlsordnung soll niemand die Abendmahlsfeier leiten, der nicht von der Landeskirche ermächtigt oder beauftragt ist. Doch angesichts der Krise habe das Kollegium des Oberkirchenrats folgende Regelung für eine Hausabendmahlsfeier am Gründonnerstag, 9. April, und Karfreitag, 10. April, beschlossen. "Den Familien ist eine Abendmahlsfeier im häuslichen Kreis an diesen beiden Tagen gestattet, auch wenn keine von der Landeskirche ausgebildeten und ermächtigten Personen anwesend sind, die die Feier leiten."

Das Abendmahl sei im Familien- beziehungsweise Haushaltsverband zu feiern und kein Anlass, das Versammlungsverbot umgehen zu wollen. Die üblichen Regeln in Sachen Abstand und hygienischer Vorsichtsmaßnahmen seien einzuhalten. Daher werde man nicht mit dem Gemeinschaftskelch feiern. Abendmahlsfeiern im Fernsehen mitzufeiern sei ebenfalls möglich.

Die Liturgie für ein solches Hausabendmahl ist auf Anfrage in den Pfarrämtern auf dem Kleinen Heuberg erhältlich und auch unter www.ro senfeld-evangelisch.de zu finden. Einzelne Exemplare, so Pfarrer Hofmann, würden auch in den Kirchen in Leidringen und Rosenfeld zum Mitnehmen aufliegen.