Wegen versuchten Mordes muss sich ein 56-Jähriger derzeit vor dem Landgericht Hechingen verantworten. Foto: Volker Rath

56-jähriger Russlanddeutscher aus Leidringen wegen versuchten Mordes vor Gericht.

Hechingen/Rosenfeld - Heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen soll er gehandelt haben: Seit Montag steht ein 56-jähriger Russlanddeutscher aus einem Rosenfelder Teilort wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau vor dem Hechinger Landgericht. In Fußfesseln wird der verhärmte Mann vorgeführt.

Schon seit längerem habe es Beziehungsprobleme zwischen dem gelernten, zurzeit arbeitslosen Automechaniker und dessen Frau gegeben, führt Staatsanwalt Markus Engel in der Anklageschrift an. Im vergangenen Jahr im Dezember habe die Frau ihrem Mann mitgeteilt, dass sie sich von ihm trennen wolle. Eifersüchtig habe er ihre E-Mails, ihren Computer und ihr Mobiltelefon überwacht, ihre Briefe geöffnet. Er habe ihr verboten, sich für die Arbeit zu schminken, weil er glaubte, dass sie ein Verhältnis mit einem Kollegen habe.

Im Februar dieses Jahres kommt es zum Eklat: Nachdem größere Mengen Wodka konsumiert worden sind, nimmt der Mann ein Küchenmesser mit einer 22,5 Zentimeter langen Klinge, geht zu seiner Frau ins Schlafzimmer und sticht zu mit den Worten: "Wenn du stirbst, sterbe ich auch." Der zwölfjährige Enkelsohn verhindert weitere Stiche, der Sohn setzt einen Notruf ab. Die Frau wird mit lebensgefährlichen Verletzungen ins Krankenhaus gebracht. Der rechte Lungenflügel ist durchbohrt. In der Küche wird ein weiteres Messer mit Blutspuren entdeckt. Hat der Mann versucht, sich nach der Bluttat die Adern aufzuschneiden? Eine Verletzung an seinem Unterarm muss versorgt werden.

Wie kommt es zu einer solchen Tat? Der Angeklagte will Angaben zu seiner Person machen, nicht aber zur Tat. Die Geschichte, die der 56-Jährige mit Hilfe einer Dolmetscherin erzählt, ist schlimm. Zwölf Jahre alt war er, als sein Vater sich erhängt hat. Er selbst hat ihn abgeschnitten. "Ich spüre noch heute, wie er auf mich heruntergefallen ist", schildert er das traumatische Erlebnis. Jahre später nahm sich sein jüngster Bruder das Leben, und wiederum Jahre später, in Deutschland, sein 28-jähriger Sohn.

In Kasachstan habe er es nicht einfach gehabt. Er musste früh anfangen zu arbeiten, weil der Vater tot war, wechselte mit 13 auf die Abendschule, fing als Hilfsarbeiter in der Sowchose an, war später als Mechaniker, Traktorist, Kraftfahrer, Melker und Wachmann tätig. Deutsch habe man daheim gesprochen, sagt er auf Russisch.

2000 kam er mit seiner Frau und den fünf Kindern nach Deutschland, arbeitete, bis die Probleme mit dem Magen und der Wirbelsäule begannen. Nach dem Tod des Sohnes "fiel ich in ein schwarzes Loch", sagt er weinend. Sexuelle Probleme? Nein, die habe es nicht gegeben, sagt der Angeklagte, der sich während der Verhandlung wegen der Schmerzen immer wieder erheben muss. Ob auch er schon mal versucht habe, sich das Leben zu nehmen? Einmal, mit Tabletten, sagt er.

Eine Arbeitskollegin der Ehefrau schildert sie als aufbrausend und temperamentvoll. Ein Verhältnis? Niemals. Von Männern habe sie die Nase voll gehabt: "Sie hat gesagt, dass sie es sich lieber selbst macht." Die 31-jährige Tochter und der jetzt 13-jährige Enkelsohn des Angeklagten machen vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Als der Richter den Jungen fragt, ob die bei der Polizei gemachte Aussage verwendet werden dürfe, schaltet sich der Verteidiger ein: Keine Fragen. Ja, aber die hier sei gesetzlich vorgegeben, kontert Anderer. Der Verteidiger lässt nicht locker, der Richter verliert kurz die Fassung. Prompt stellt der Verteidiger einen Befangenheitsantrag. Anderer nimmt’s gelassen, vertagt das Verfahren und überträgt die Geschäfte an die stellvertretende Vorsitzende. Die Verhandlung wird am Donnerstag, 11. Juli, ab 13.30 Uhr fortgesetzt.