Viel Arbeit haben die Wahlausschüsse, hier Manfred Benkendorf, Ulrich Rühle und Ruth Alf (von links) 2014, bei den Kommunalwahlen. Archivfoto: Hertle Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunalpolitik: Prozess des Abklärens vor der Wahl läuft in Rosenfeld und den Stadtteilen / Bleibt es bei zwei Listen?

Mühsam gestaltet sich vor jeder Wahl zu Gemeinde- und Ortschaftsräten die Suche nach Bewerbern. Sie müssen bereit sein, fünf Jahre lang ein Ehrenamt auszuüben und auf Freizeit zu verzichten.

Rosenfeld. Die Sprecher der beiden Listen im Rosenfelder Gemeinderat, der Freien Wähler (FW) und der Unabhängigen Wählergemeinschaft (UWG), sind derzeit bemüht, ausreichend potenzielle Kandidaten für eine Bewerbung bei der Wahl am 26. Mai 2019 zu gewinnen. Sie sprechen auch mit den derzeitigen Amtsinhabern, ob sie bereit sind, noch einmal anzutreten. "Die Kandidatensuche ist mal wieder kein Zuckerschlecken und erfordert einen großen Einsatz", sagt Klaus May von der UWG. Namen kann er derzeit ebenso wenig nennen wie Luise Lohrmann von den Freien Wählern: Auch sie ist derzeit damit beschäftigt, mit den Mandatsträgern und künftigen Kandidaten zu sprechen.

May ist gespannt, ob es im Rosenfelder Gemeinderat bei den bisherigen zwei Listen bleibt oder neue Wahlvorschläge aufgestellt werden.

Auch in den Stadtteilen mit ihren Ortschaftsräten ist der Prozess des Abklärens und Suchens in vollem Gange. Nur in Täbingen ist schon bekannt, dass Ortsvorsteher Erhardt Sautter und eine Reihe von Ratsmitgliedern nicht mehr antreten werden – aus beruflichen oder privaten Gründen.

In Baden-Württemberg gilt bekanntermaßen ein kompliziertes Kommunalwahlrecht – Stichworte sind Kumulieren und Panaschieren, also die Vergabe von bis zu drei Stimmen an einen Kandidaten und das Übertragen eines Bewerbers von einer Liste auf eine andere. Viel Papier bekommen in Baden-Württemberg die Wahlberechtigten zugesandt: mehrere Wahlvorschläge und ein ausführliches Merkblatt. Die Stimmzettel können entweder im Wahllokal in die Urne eingeworfen oder per Briefwahl eingeschickt werden.

Wichtig ist, sich nicht zu verzählen und die maximale Anzahl der Stimmen einzuhalten. Nach der Auszählung wird dann in mehreren Schritten ermittelt, welcher Bewerber nach der Anzahl der gültigen Stimmen gewählt ist.

Im März 2019 erfolgt die Bekanntmachung der Wahl, laut Kommunalwahlgesetz spätestens am 69. Tag vor der Wahl. Einen Tag danach beginnt die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge, die bis 28. März, 18 Uhr, beim Vorsitzenden des jeweiligen Wahlausschusses eingereicht werden müssen. Bis 5. Mai gehen die Wahlbenachrichtigungen an die Bürger, eine Woche vor der Wahl die Stimmzettel.