Die Vorbereitungen für die Bürgermeisterwahl haben begonnen. Symbol-Foto: Endig Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Briefwahl-Anträge sind noch bis 6. März, 18 Uhr, möglich

Rosenfeld. Für die Bürgermeisterwahl in Rosenfeld am 8. März verschickt die Stadtverwaltung die dafür obligatorischen Benachrichtigungen. Damit können Wahlberechtigte, wenn sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, einen Wahlschein beantragen. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss die Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Die Anträge auf Eintragung ins Verzeichnis müssen schriftlich gestellt werden und spätestens bis zum Sonntag, 16. Februar, beim Bürgermeisteramt Rosenfeld eingehen.

Wird dem Antrag entsprochen, erhält der Betroffene eine Wahlbenachrichtigung, sofern nicht gleichzeitig ein Wahlschein beantragt wurde.

Der Wahlberechtigte kann grundsätzlich nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wahlraum ist in der Benachrichtigung angegeben. Wer in einem anderen Wahlraum oder durch Briefwahl wählen möchte, benötigt dazu einen Wahlschein. Wahlscheine können für die Wahl am 8. März bis Freitag, 6. März, 18 Uhr, für eine etwa erforderlich werdende Neuwahl am 22. März bis Freitag, 20. März, 18 Uhr beim Bürgermeisteramt Rosenfeld, Bürgerbüro, Frauenberggasse 2, 72348 Rosenfeld, beantragt werden. Der Wahlbrief muss am Wahltag bis 18 Uhr im Rathaus eingegangen sein.