Unter Auflagen und nach Anmeldung 24 Stunden im voraus sind Besuche im Pflegewohnhaus möglich.Foto: Archiv Foto: Schwarzwälder Bote

Corona: Bisheriges Verbot weicht Regelungen

Rosenfeld. Bewohner des Pflegewohnhauses Rosenfeld dürfen nun wieder von ihren Angehörigen besucht werden – unter strengen Auflagen. Im Zuge der Corona-Pandemie waren auch Besuche in Pflegeheimen und anderen solchen Einrichtungen untersagt. Nun hat das Land Baden-Württemberg die Besuchsverbote in Besuchsregelungen umgewandelt.

Die Evangelische Heimstiftung, zu der das Pflegewohnhaus gehört, hat ein Konzept für Besuche in diesem Heim entwickelt. Denn nach wie vor bestehe ein Risiko, sich selbst oder andere mit dem Coronavirus zu infizieren.

Anmeldung notwendig

Wer einen Angehörigen im Pflegewohnhaus sehen will, der sollte sich 24 Stunden vorher unter den Telefonnummern 07428/94 17 14 und 07428/94 17 20 anmelden. Besuchszeit ist Montag bis Freitag von 10 bis 16.30 Uhr. Besuche an Wochenenden, Samstag, Sonntag und Feiertagen sind nur in Ausnahmefällen möglich, wenn etwa Angehörige eine weite Anreise haben. Ein Besucherfenster wird am Eingang des Cafés vorbereitet.

Die Heimstiftung weist darauf hin, dass man angesichts der Belastungen durch die Corona-Restriktionen wieder Besuche ermöglichen wolle. Doch der Gesundheitsschutz für Bewohner, Mitarbeitende und Angehörige habe Priorität. Deshalb seien Besuche nur möglich, wenn sich alle an die Regeln halten, und müssten wieder eingestellt werden, wenn sich das Infektionsgeschehen ändere, so die Heimstiftung.