Kommunales: "Seewiesen, zweite Änderung" auf dem Weg
Rosenfeld (lh). Auf einer bisher als Gewerbegebiet ausgewiesenen Fläche im Süden von Heiligenzimmern darf künftig nach der Umwandlung in ein Mischgebiet ein Wohnhaus errichtet werden. Nach dem Ortschaftsrat Heiligenzimmern hat auch der Rosenfelder Gemeinderat dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Seewiesen, zweite Änderung" zugestimmt.
Der Eigentümer des Grundstücks möchte dort bestehende Gebäude abreißen und ein Wohnhaus mit Bürogebäude für seine Firma errichten. Das ist nach dem 1983 geltenden Bebauungsplan "Seewiesen" nicht möglich, doch hat sich nach Angaben der Verwaltung die Nutzung der Fläche geändert.
Moderne Bauweisen sollen möglich werden
Deswegen soll dort ein Mischgebiet ausgewiesen und das Baufenster geändert werden. Die bisherigen sehr engen Festsetzungen des alten Bebauungsplans sollen gelockert werden, um moderne Bauweisen wie eine verdichtete Bebauung möglich zu machen. Die angrenzenden Flächen werden in die Änderung des Plans einbezogen. Damit will man deren tatsächliche Nutzung abbilden.
Das Prozedere mit Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der "Träger öffentlicher Belange" soll im "beschleunigten Verfahren" nach Paragraf 13a des Baugesetzbuchs durchgeführt werden. Die Bauherren tragen die Kosten des Bebauungsplanverfahrens. Zu diesem Zweck wurde ein städtebaulicher Vertrag über die Kostenübernahme abgeschlossen.