Neonicotinoide sind laut Imkerverbänden schädlich für Bienen. Foto: Mellifera Foto: Schwarzwälder Bote

Natur: Europäischer Gerichtshof deckt wesentliche Defizite bei der Risikoprüfung von Pestiziden auf

Rosenfeld/Berlin (lh). Einenjuristischen Teilerfolg haben die Aurelia-Stiftung in Berlin und der Rosenfelder Imkerverband Mellifera erzielt: Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat im Rechtsstreit um das Teilverbot bienenschädlicher Neonicotinoide seine Schlussanträge veröffentlicht.

Gegenstand des Rechtsstreits sind Anwendungsverbote für die Wirkstoffe Clothianidin und Imidacloprid durch die EU-Kommission im Jahr 2013. In erster Instanz hatte das Europäische Gericht (EuG) 2018 die Genehmigungen erheblich eingeschränkt. "Das Urteil war ein Meilenstein für den Insektenschutz", so Thomas Radetzki, Vorstand der Aurelia-Stiftung.

"Bienenschutz ist ein gesamtgesellschaftliches Thema. Jeder Einzelne kann und muss etwas dafür tun, dass es auch in Zukunft auf unserer Welt summt und brummt, denn bestäubende Insekten sind für unser Ökosystem unersetzlich", sagt Lydia Wania-Dreher, verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit bei Mellifera.

In diesem Zusammenhang sei es enorm wichtig, dass Organisationen wie die Aurelia Stiftung großen Konzernen genau auf die Finger schauen. "Es darf nicht sein, dass Profitgier unser aller Umwelt für immer und unwiederbringlich zerstört", so Wania-Dreher. Daher freue man sich sehr mit der Aurelia Stiftung und deren Vorstand Radetzki – der vor knapp 35 Jahren Mellifera an der Fischermühle mitbegründet hat – über diesen Teilerfolg.

"Wir hoffen nun im Sinne aller Bienen, dass der EuGH der Empfehlung der Generalanwältin folgt", heißt es von Seiten des Vereins. Mit ihrem Statement sei ein weiterer Schritt in die richtige Richtung getan – hin zu einer Welt, in der Biene, Mensch und Natur miteinander im Einklang leben.

EuGH-Generalanwältin Juliane Kokott bestätigte laut Pressemitteilung die Auffassung, dass schon die methodischen Defizite und Datenlücken in der Risikoprüfung hinreichende Zweifel begründeten, dass die Neonicotinoide die Genehmigungskriterien nicht erfüllten. Darüber hinaus gehend habe für die Insektizide Clothianidin und Imidacloprid der begründete Verdacht bestanden, dass sie schädlich für Bienen und Umwelt sind. In solch einem Fall sei es Sache der Hersteller, die Zweifel auszuräumen. Diesen Nachweis hat Bayer laut Kokott nicht erbracht.

Dem Gericht sind zwar – der Generalanwältin zufolge – Fehler unterlaufen. Sie führen aber nicht zur Aufhebung des Urteils und stellen nicht die Teilverbote in Frage.