Aus Panik flieht der Rötenberger vor der Polizei – und baut dann einen Unfall. Foto: fsHH/Pixabay

Glimpflich davongekommen ist ein 20-jähriger Rötenberger, der ohne Führerschein, dafür mit Alkohol im Blut Auto gefahren ist – und einen Unfall gebaut hat.

Aichhalden-Rötenberg/Oberndorf - Der junge Mann musste sich wegen einer verhängnisvollen Fahrt in der Nacht von 29. auf 30. April vor Gericht verantworten. Dort soll er, so legte es ihm die Staatsanwaltschaft zur Last, mit einem nicht angemeldeten Auto gefahren sein – obwohl er keinen Führerschein hatte und 0,67 Promille Alkohol im Blut. Dabei sei er mit einem Bauzaun kollidiert, habe einen Schaden von rund 1500 Euro verursacht und sei zunächst von der Unfallstelle abgehauen. Auch der fahrlässigen Körperverletzung habe er sich schuldig gemacht. Denn bei dem Unfall wurde sein 17-jähriger Beifahrer verletzt.

In besagter Nacht, so sagte der Angeklagte selbst aus, sei er mit Freunden an der Grillstelle zwischen Aichhalden und Rötenberg gesessen, habe gefeiert und auch etwas Alkohol getrunken. Eigentlich habe ein Freund sie später dort abholen wollen, sei aber kurzfristig verhindert gewesen. Deshalb habe er vorgeschlagen, mit einem Kumpel nach Hause zu laufen, dort ein Auto zu holen und damit den Proviant an der Grillstelle einzuladen.

Aus Panik vor Polizei Gas gegeben

"Ich kenne die Straße seit meiner Kindheit", sagte er – und Polizei sei dort eigentlich auch nicht unterwegs. Eigentlich. Denn genau in dieser Nacht kam ihnen eine Streife des Reviers Schramberg entgegen. "Da habe ich Panik bekommen", so der Angeklagte. Er habe Gas gegeben, sei zwischen 100 und 110 Stundenkilometer gefahren, habe schließlich die Kontrolle verloren und sei in den Bauzaun gekracht. Aus Panik habe er zu seinem Kumpel, der an der Oberlippe geblutet habe, gesagt: "Komm wir hauen ab." Im nahen Wald hätten sie dann beobachtet, wie die Polizei an den Unfallort fährt. Daraufhin habe der Angeklagte von selbst vorgeschlagen, wieder zurückzukehren und sich zu stellen, "auch weil mein Kumpel verletzt war". Dieser sei nicht angeschnallt gewesen, "deshalb dachte ich, er könnte eine Gehirnerschütterung haben", sagte der 20-Jährige. "Keine Frage. Ich hätte nicht fahren dürfen", zeigte er sich reumütig. "Ich habe mich aber nüchtern gefühlt", versuchte er, sich zu erklären.

Auto steht in der Scheune

Das Auto, so meinte er auf Nachfrage der Richterin, habe in der Scheune gestanden. "Ich wollte es nutzen, sobald ich die Führerscheinprüfung gemacht habe", sagte er. Der Bauzaun-Eigentümer habe sich wegen des Schadens bei ihm melden wollen, "er kam aber nie vorbei", so der Angeklagte.

Unfallauto ohne Insassen

Seine Aussage deckte sich weitgehend mit den weiteren Zeugen. Die Polizisten erinnerten sich, dem Auto ohne Kennzeichen, das sehr schnell gewesen sei, ausweichen gemusst zu haben. Daraufhin hätten sie gewendet und seien dem Auto hinterher, um es kurz darauf verunfallt vorzufinden – mit offenen Türen und ohne Insassen. "Nach drei bis fünf Minuten" seien die jungen Männer aus dem Wald gekommen. Der Angeklagte sei kooperativ gewesen, "hat uns den Schlüssel ausgehändigt, gesagt, dass er gerade dabei sei, den Führerschein zu machen und zugegeben, dass er etwas getrunken hat", so die Polizeikommissaranwärterin, die damals in Schramberg stationiert war. "Den Alkohol hat man ihm nicht angemerkt", befand sie. Ihr Kommissarkollege bestätigte in der Folge, dass der Angeklagte keine Ausfallerscheinungen gezeigt habe. Er habe freiwillig einen Atemalkoholtest gemacht und sei zur Blutentnahme aufs Revier gebracht worden.

Auch der 17-jährige Beifahrer bestätigte den Hergang. Wegen Prellungen und einer Gehirnerschütterung habe er zwei Tage im Krankenhaus verbracht.

Hohes Tempo Grund für Unfall?

In der Folge einigten sich Staatsanwaltschaft und Richterin, den Angeklagten "nur" wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, vorsätzlichen Gebrauchs eines Autos ohne Haftpflichtversicherung und fahrlässiger Körperverletzung zu belangen. Der Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort falle wegen der schnellen Rückkehr nicht ins Gewicht. Auch eine "alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit" sei nicht sicher feststellbar. Der Unfall könne auch auf die überhöhte Geschwindigkeit zurückzuführen sein.

Führerschein muss noch etwas warten

Die Jugendgerichtshelferin, die in der Vergangenheit mehrfach mit dem Angeklagten zu tun hatte, empfahl eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht. Auch die Staatsanwaltschaft sah das so. Sie hielt dem jungen Rötenberger zu Gute, dass er die Vorwürfe vor Gericht vollumfänglich eingeräumt habe. Allerdings sei er bereits "mehrfach einschlägig in Erscheinung getreten", habe bereits wegen Betrugs und Rollerfahren ohne Führerschein vor Gericht gestanden. Deshalb forderte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 1000 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Dem folgte die Richterin und verurteilte den 20-Jährigen dazu, 1000 Euro an den Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr zu bezahlen. Außerdem bekommt er ein einmonatiges Fahrverbot, in der er auch keine Fahrstunden nehmen darf, wie die Richterin auf Nachfrage des Angeklagten klarstellte.