Vor allem in Nicht-EU-Ländern gilt Vorsicht bei der Smartphone-Nutzung Foto:  

Die richtigen Urlaubs-Einstellungen fürs Handy und was man gegen hohe Rechnungen tun kann.

Stuttgart - Welche rechtlichen Regelungen schützen vor hohen Mobilfunkkosten im Ausland?
Sobald man eine Landesgrenze überquert, erhält man per SMS inzwischen weltweit Informationen über die nun geltenden Kosten für Textnachrichten oder Telefonate. Seit Juli 2013 dürfen die Kosten für eine SMS EU-weit nur noch maximal 10 Cent betragen, eingehende Anrufe 8 Cent, eigene Anrufe 29 Cent und das mobile Surfen höchstens 54 Cent pro Minute. Bei Smartphones gilt seit 2010 noch ein weiterer Schutz: Fallen für die Datennutzung im EU-Ausland mehr als 50 Euro an (die Obergrenze lässt sich über den Mobilfunkanbieter auch höher ansetzen), wird die Verbindung gekappt. Sind 80 Prozent dieser Obergrenze erreicht, wird der Kunde per SMS oder E-Mail gewarnt.
Wie sieht es in Nicht-EU-Ländern aus?
Eine fixe Kostenbremse wie innerhalb der EU-Länder gibt es nicht. Dafür müssten die Betreiber ausländischer Netze die Daten in Echtzeit an den heimischen Mobilfunkanbieter übermitteln, was nicht immer funktioniert. „Allerdings sind die Anbieter auch hier verpflichtet, bei unverhältnismäßig hohen Kosten den Anschluss zu sperren oder den Kunden zumindest zu warnen“, sagt Karin Thomas-Martin von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Was als unverhältnismäßig hoch gilt, ist gesetzlich nicht geregelt. „Für mich sind 500 Euro die absolute Schmerzgrenze.“
Wie häufig kommt es zu Problemen wegen hoher Rechnungen nach dem Urlaub?
Die Bundesnetzagentur erfasst nicht, wie viele Fälle sich deshalb an die Schlichtungsstelle wenden. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband erhebt dazu keine Statistik. Thomas-Martin geht von etwa 50 Fällen pro Jahr bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg aus. „Durch die verschärften Roaming-Regelungen seit 2010 haben die Zahlen deutlich abgenommen. Wenn es aber zu Problemen kommt, dann sind das schnell Summen von mehreren Hundert bis tausend Euro.“
Was sind die häufigsten Streitfälle?
„Meist geht es nicht um Telefon-, sondern um Datenverbindungen“, so Thomas-Martin. Etwa weil das Smartphone ständig automatische Updates durchführt oder die Mails abruft. „Das sollte man vor dem Urlaub ausschalten, denn diese Kosten sind rechtens.“ Anders sieht es aus, wenn der Anbieter nicht über das Erreichen der Kostenbremse von 50 Euro informiert. Das zu beweisen ist jedoch schwer.
Was kann man vor dem Urlaub tun?
„Erkundigen Sie sich bei Ihrem Anbieter, welche Tarife und Kosten im Reiseland anfallen, ob die Flatrate dort auch gilt und ob die Kostenbremse greift“, sagt Thomas Bradla, Jurist von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Bei längeren Urlauben kann es sich lohnen, eine spezielle Auslands-Flatrate-Option zu buchen oder eine Prepaid-Karte zu nutzen.
Was tun, wenn trotzdem eine hohe Rechnung kommt?
Wer nicht automatisch einen Einzelnachweis über seine Verbindungen bekommt, sollte zunächst diesen anfordern. Das ist sowohl für Telefon- als auch für Datenverbindungen möglich. Zwingende Angaben sind die Rufnummer des Anschlusses, die Zielrufnummer (entweder vollständig oder um die letzten drei Ziffern verkürzt) sowie Datum und Dauer der Verbindung. „Diese Daten sind für acht Wochen ab Erhalt der Rechnung verfügbar“, sagt Thomas-Martin. Bei Flatrates gibt es diesen Anspruch auf einen Einzelverbindungsnachweis jedoch nicht.
     Ist man der Meinung, dass ein Fehler in der Abrechnung vorliegt, legt man schriftlich Widerspruch ein – mit möglichst guter Begründung, warum die Rechnung so nicht stimmen kann. Bleibt die Beschwerde beim Unternehmen erfolglos, war aber noch nicht vor Gericht, kann man sich an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur wenden. Die Teilnahme ist jedoch für beide Parteien freiwillig, der Netzanbieter oder das Telekommunikationsunternehmen kann die Schlichtung also ablehnen. Die Schlichtung kostet mindestens 35 Euro (abhängig von der Höhe des Streitwertes), der Betrag wird zwischen beiden Parteien aufgeteilt. Die Schlichtungsstelle ist erreichbar unter: Bundesnetzagentur, Ref. 216, Schlichtungsstelle, Postfach: 8001, 53105 Bonn. Darüber hinaus helfen die Rechtsexperten der Verbraucherzentrale weiter (www.vz-bw.de) oder ein Anwalt.