Zusammen mit Konzernchef Oliver Blume (re.) läutete der damalige Porsche-Finanzchef Lutz Meschke vor gut zwei Jahren den Börsengang der Porsche AG ein. Foto: IMAGO/Hannelore Förster

Knall auf Fall schied Lutz Meschke Anfang des Jahres aus dem Porsche-Vorstand aus. Nun wurde bekannt, wie gut er sich sein Ausscheiden bezahlen ließ.

Die Karriere von Lutz Meschke als potenzieller neuer Porsche-Chef endete mit einem Paukenschlag. Der Aufsichtsrat des Sportwagenherstellers habe den Aufsichtsratschef Wolfgang Porsche beauftragt, Gespräche mit Meschke über ein „einvernehmliches vorzeitiges Ausscheiden aus dem Vorstand zu führen“, erklärte das Unternehmen Anfang Februar. Diese Mitteilung glich einem öffentlichen Rauswurf des Vizechefs, der als potenzieller Nachfolger von Konzernchef Oliver Blume zugleich ein Hoffnungsträger war.

 

Nun wurde ein wichtiges Ergebnis dieser Gespräche bekannt: die Abfindung, die Meschke für sein vorzeitiges Ausscheiden erhält. Sie beträgt 11,6 Millionen Euro und übertrifft sogar die 10,4 Millionen Euro, die sein Chef Oliver Blume im vergangenen Jahr verdiente – obwohl Blume mit Volkswagen und Porsche zwei Dax-Konzerne führt.

Auch der bisherige Vertriebschef Detlev von Platen schied im Februar aus dem Porsche-Vorstand aus – allerdings ohne Abfindung. Foto: imago images/ZUMA Press

Zu der Abfindung, deren Höhe Porsche bei der Hauptversammlung nannte, kommen weitere Zahlungen hinzu: Meschke bekommt einen Teil seines Vertrags ausgezahlt, der ursprünglich noch bis Ende 2027 gelaufen wäre. Für dieses Jahr erhält er noch sein reguläres Fixgehalt, das im vergangenen Jahr 1,2 Millionen Euro betragen hatte.

Unberührt bleibt Meschkes Funktion als Vorstandsmitglied der Muttergesellschaft Porsche SE, wo er für das Management der Beteiligungen zuständig ist – zu denen auch der Autobauer gehört. Bei der SE verdiente er im vergangenen Jahr 1,1 Millionen Euro.

Das Amt endet, der Vertrag läuft weiter

Rechtlich ist das Amt als Vorstandsmitglied vom Vorstandsvertrag zu unterscheiden. Durch die Berufung in den Vorstand entsteht ein sogenanntes Organverhältnis zum Unternehmen – der Person werden Rechte und Pflichten eines Vorstandsmitglieds übertragen. Davon zu trennen ist der sogenannte Vorstandsvertrag, in dem typischerweise Themen wie Vergütung, Bonuszahlungen, Altersvorsorge, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Dienstwagen geregelt werden.

Ein Vorstandsvertrag ist nicht Voraussetzung für die Berufung in den Vorstand – umgekehrt endet mit der Abberufung aus dem Gremium nicht automatisch auch der Vorstandsvertrag. Gegen seine Abberufung aus dem Vorstand konnte Meschke wenig unternehmen – die Beendigung seines Vertrags ließ er sich nun offenbar gut bezahlen.

Andere erhalten gar keine Abfindung

Zusammen mit Meschke wurde auch der damalige Vertriebsvorstand Detlev von Platen faktisch aus dem Vorstand abberufen – er bekommt allerdings keine Abfindung. Vor wenigen Tagen setzte Porsche den Umbau des Vorstands fort und besetzte die Ressorts für Personal und Beschaffung neu. Auch hier erhalten die bisherigen Vorstandsmitglieder Andreas Haffner und Barbara Frenkel zwar ihr Fixgehalt weiter, aber keine Abfindung. Ihr Vertrag laufe regulär aus, sagte Aufsichtsratschef Wolfgang Porsche.

Mit der hohen Abfindung für Meschke setzt sich Porsche erneut über die Regeln des Deutschen Corporate Governance Kodex hinweg. Dieser sieht vor, dass die Zahlungen bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit weder den Wert von zwei Jahresvergütungen noch die Vergütung für die restliche Laufzeit des Anstellungsvertrags überschreiten sollten. Diese Grenzen dürfte Porsche deutlich überschreiten.

Über den Kodex setzt sich Porsche hinweg

Bereits bei der Hauptversammlung hatten Porsche-Aktionäre Verstöße gegen die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gerügt, die allerdings keine Gesetzeskraft haben. Christian Strenger, ein führender Experte für die Thematik, der den Kodex als Mitglied der Kommission mitentwickelt hatte, kritisierte anlässlich der Hauptversammlung erhebliche Verstöße und Interessenkonflikte bei Porsche. Da Porsche sich nicht an Empfehlungen halte, deren Einhaltung Voraussetzung für die Zugehörigkeit zum Deutschen Aktienindex (Dax) ist, könne dem Unternehmen auch der Rauswurf aus dem wichtigsten Segment des deutschen Aktienmarkts drohen.

Für normale Beschäftige gilt anderer Maßstab

Auch normale Beschäftigte erhalten oft eine Abfindung, wenn das Unternehmen sich von ihnen trennen will. In vielen Fällen beträgt diese ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung. Unter diesen Bedingungen müsste ein normaler Mitarbeiter 48 Jahre für das Unternehmen gearbeitet haben, um sich für eine kodex-konforme Abfindung in Höhe von zwei Jahresgehältern zu qualifizieren. Die Zahlungen von Porsche an Lutz Meschke gehen darüber noch weit hinaus.