Bauplatz ist rar. Rohrdorf hat für die Vergabe von Einfamilienhaus-Bauplätzen nun nach Jahren ein rechtssicheres System bekommen.
Seit mehreren Jahren befasst sich der Rohrdorfer Gemeinderat mit der Ausgestaltung von Kriterien zur Vergabe von Einfamilienhaus-Bauplätzen in Gemeindehand. Im September schaltete die Verwaltung sogar eine Rechtsanwaltskanzlei ein – daraufhin wurden die Kriterien vollständig überarbeitet.
Wichtig war der Verwaltung bei der Ausarbeitung, dass eine rechtlich belastbare Richtlinie entsteht. Entstehen sollte eine transparente und diskriminierungsfreie Grundlage für zukünftige Vergabeverfahren. Entstanden ist ein Punktesystem – mit der Differenzierung nach sozialen Kriterien und Ortsbezugskriterien.
Kinder unter 18 Jahren sind Zünglein an der Waage
Bei Punktegleichheit zweier Bewerber bekommt entweder der Bewerber mit den meisten Kindern unter 18 Jahren den Bauplatz – oder es entscheidet das Los. Bei den sozialen Kriterien können Verheiratete punkten, zudem Familien mit Kindern. Auch bei einer Behinderung oder eines Pflegegrades werden Punkte vergeben.
Bei den Ortsbezugskriterien kann ein aktueller oder früherer Wohnsitz in Rohrdorf gepunktet werden. Auch Mitarbeiter der Gemeinde bekommen Punkte – ebenso der, der sich ehrenamtlich in Rohrdorf engagiert – etwa in einer sozial-karitativen Einrichtung, in einem Verein oder bei der Feuerwehr.
Auch bei zeitintensiven gewählten Ämtern oder Sonderaufgaben in der Gemeinde Rohrdorf kann gepunktet werden. Dies können Mitglieder des Gemeinderates sein, Vereinsfunktionäre, oder Funktionsträger einer sozial-karitativen Einrichtung. Auch Funktionsträger der Feuerwehr, oder ehrenamtliche Mitglieder des Kirchengemeinderates bekommen Punkte.
Die erzielten Punkte werden addiert und daraufhin wird der Bauplatz vergeben.
Entwurf wurde juristisch geprüft
Man habe sich bei der Erstellung eng am Muster des Gemeindetags Baden-Württemberg sowie an bereits geprüften Richtlinien anderer Kommunen orientiert, hieß es in der Gemeinderatssitzung. Der ausgearbeitete Entwurf der Bauplatzvergabekriterien wurde anschließend einer umfassenden juristischen Prüfung unterzogen. Die Hinweise wurden eingearbeitet, so dass nun eine rechtssichere, klare und transparente Grundlage für zukünftige Vergabeverfahren vorliegt. Die Vergaberichtlinie ist zum 15. Januar in Kraft getreten.