Cannabispflanzen im Anbau – auch für Eigenbedarf darf man Pflanzen züchten. Doch die Regelungen sind streng. Foto: Michael Brandt/dpa

Nach der Cannabis-Legalisierung wollte ein Paar seine eigenen Pflanzen ziehen – drei für ihn, drei für sie. Eigentlich ist das erlaubt. Die Richterin nennt das Gesetz „kompliziert“.

Weil er wegen zu viel Drogen in seinem Haus erwischt wurde, verlegte sich ein 44-Jähriger auf den Selbstanbau. Jetzt muss er schon wieder vors Gericht.

 

Rückblende. Im Rahmen der Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022 – bei der die Horber Ralf S. und Stefan W. verhaftet wurden – wurde auch sein Haus durchsucht. Dabei wurden Drogen gefunden – vom Angeklagten.

Der Angeklagte – Mittelpunkt einer spektakulären Zwangsräumung

Deswegen kam der 44-Jährige ins Gefängnis. Bei der Verhandlung im November 2024 gab es Bewährung – weil der 44-Jährige belegen konnte, dass er Cannabis gegen seine chronischen Schmerzen braucht. Dafür hat er sogar ein ärztliches Attest. Jetzt sitzt der Mann wieder auf der Anklagebank. Weil die Polizei erneut im Haus war. Diesmal fanden die Ermittler sechs Haschisch-Pflanzen im Keller. Drei sind erlaubt...

Angeklagter: „Wir wollten die Legalisierung nutzen“

Der Mann: „Meine Lebensgefährtin und ich haben selbst angebaut, wollten die Legalisierung nutzen. Drei Pflanzen für mich, drei für meine Lebensgefährtin.“ Richterin Jennifer Dallas-Buob kritisiert das „komplizierte“ Gesetz: „Jeder Erwachsene darf drei Cannabis-Pflanzen halten. Und 50 Gramm gelten als straffrei. Aber: Jeder muss seine eigenen Pflanzen im abgeschlossenen Raum halten. Zu dem nur erst selbst Zutritt hat. Der Partner darf die Pflanzen nicht mal gießen, wenn der andere im Urlaub ist.“

Spart die Hasch-Zucht Geld?

Hier waren sechs Pflanzen im Keller im Abstellraum. Die des Angeklagten in einer Reihe. Die der Freundin im großen Bottich in der anderen Reihe. Der Topf war in einem großen Bottich mit Wasser – damit sie nicht so oft gießen muss. Der Angeklagte erzählt: „Ich habe damit angefangen, weil ich kein Geld habe. Und ich dachte, so kann ich Kosten sparen.“

Die Lebensgefährtin: „Ich habe vom Psychiater Anti-Depressiva bekommen. Die gingen mir auf den Magen, ich konnte nichts essen. Als ich die abgesetzt habe, hatte ich zwei Wochen Entzug. Da habe ich mit Cannabis angefangen – wenn ich wieder einen Depressionsschub hatte.“

Der Frust des Hasch-Züchters

Die Ermittlerin (34) verliest das Ergebnis aus dem Drogenlabor: „Wir haben 16,5 Gramm Blüten von den Pflanzen abgeerntet.“ Der Angeklagte reagiert: „So wenig? Das ist ja ein Witz! Die Aufzucht hat mich viel mehr an Strom gekostet. Allein 300 Euro. In der Apotheke hätte ich diese Menge für 50 Euro bekommen!“ Der Angeklagte weiter: „Ich bin sichtlich geschockt. Deshalb sitze ich auch noch hier und habe den Ärger.“

Angeklagter: „Keine Lust mehr, selbst anzubauen“

Richterin Dallas-Buob: „Was machen wir jetzt? Rechnen wir ihm die sechs Pflanzen an oder beiden?“ Dann schlägt sie eine Einstellung des Verfahrens vor. Der Angeklagte: „Ich habe keine Lust mehr, selbst anzubauen.“ Er muss jetzt 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten – innerhalb von sechs Monaten.

Regel 1
 Erwachsene mit Wohnsitz in Deutschland dürfen privat bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig für den Eigenkonsum anbauen.

Regel 2
Der Besitz getrockneten Cannabis ist im privaten Bereich auf 50 g pro volljährige Person am Wohnort begrenzt.

Regel 3
Cannabissamen dürfen aus EU-Mitgliedsstaaten eingeführt werden; Erwerb über Fernabsatz ist zulässig.

Regel 4
Die Weitergabe von eigen angebautem Cannabis an Dritte ist verboten – der Anbau dient ausschließlich dem Eigenkonsum.

Regel 5
Beim privaten Eigenanbau müssen geeignete Vorkehrungen getroffen werden, damit Kinder, Jugendliche oder unbefugte Dritte keinen Zugriff auf Pflanzen, Samen oder Erntebestandteile haben.

Regel 6
Anbauvereinigungen (nicht-gewerbliche Vereine) dürfen gemeinschaftlich Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder weitergeben – aber nur mit behördlicher Erlaubnis und strengen Voraussetzungen.

Regel 7
Mitglieder einer Anbauvereinigung dürfen höchstens 25 g pro Tag bzw. 50 g pro Monat sowie bei Heranwachsenden (18-21 Jahre) höchstens 30 g pro Monat mit maximal zehn Prozent THC erhalten.

Regel 8
Beim Transport von selbst angebautem Cannabis außerhalb der Wohnung dürfen Erwachsene höchstens 25 Gramm mit sich führen. Das gilt auch für den Weg zur Anbauvereinigung.

Regel 9
Der Konsum von Cannabis ist in Anbauvereinigungen oder im Umkreis von 100 Metern um deren Eingangsbereich verboten. Der Konsum in der Öffentlichkeit ist an bestimmten Orten verboten – etwa in Schulen, Sportstätten, öffentlich zugänglichen Spielplätzen und in Sichtweite von Kindern und Jugendlichen.

Regel 10
Minderjährige dürfen weder Cannabis erwerben, besitzen noch anbauen – die Weitergabe an Kinder und Jugendliche bleibt strafbar Quelle: Gesundheitsministerium