Ein 22-Jähriger redet sich am Amtsgericht um Kopf und Kragen. Er ist wegen Vortäuschens einer Straftat angeklagt. Mitten in der Verhandlung fliegt seine Geschichte auf.
Er ist Opfer und Angeklagter zugleich: Der 22-Jährige, der sich am Amtsgericht Rottenburg wegen des Vortäuschens einer Straftat verantworten muss, berichtet, was ihm im Februar vergangenen Jahres passiert sei: In der Rottenburger Bahnhofstraße, im Bereich der Treppen, die neben dem Kaufland hinab Richtung Neckar führen, wird er von zwei bis drei Unbekannten brutal verprügelt und so schwer verletzt, dass er ins Krankenhaus muss. Bis zu diesem Punkt ist der Angeklagte das Opfer.
Doch der Polizei berichtet er nach dem Vorfall nicht nur von der tatsächlich geschehenen Körperverletzung, sondern noch etwas anderes: Die Täter hätten ihm seine Geldbörse mit 50 Euro darin geraubt.
Richterin Angelika Schneck erzählt er, dass er am Tag der Attacke auf dem Weg zum Friseur gewesen sei, um eine Rechnung vom Vortag zu begleichen. Denn beim eigentlichen Termin zum Haare schneiden habe er seinen Geldbeutel zuhause vergessen gehabt. Kurz vor dem Angriff auf ihn habe er in der Nähe des Bahnhofs noch Geld abheben wollen, dann aber festgestellt habe, dass sich doch 50 Euro im Geldbeutel befunden hätten. Schneck fragt, wie sein Kontostand damals gewesen sei. „Es waren vielleicht 70, 80 Euro drauf“, sagt er. Um bis zu 200 Euro hätte er sein Konto auch überziehen dürfen.
Unstimmigkeiten zu angeblichem Raub
Dann kommen die Unstimmigkeiten um die angeblich geraubte Geldbörse zur Sprache. Sie beginnen damit, dass zwar der Geldbeutel nach der Körperverletzung weggewesen sein soll, Führerschein und Ausweis aber noch vorhanden waren. Auch seine Bankkarte hat der 22-Jährige nach dem angeblichen Raub nicht sperren lassen.
Er berichtet, dass sein Ausweis zum Zeitpunkt des angeblichen Überfalls bei seiner Freundin im Geldbeutel gewesen sei – damit er ihn nicht verliert. Der junge Mann erzählt: „Ich verliere des Öfteren meine Dokumente.“ Aus diesem Grund habe er zum Tatzeitpunkt beispielsweise zwei Führerscheine gehabt. Seinen richtigen Führerschein und einen Ersatz. Der Ersatzführerschein sei in der Wohnung seines Vaters gefunden worden.
Doch da schnappt die Falle für den Angeklagten vor Gericht zu. Richterin Schneck sagt: „Die Landratsämter wissen nichts von der Beantragung eines neuen Führerscheins. Es gibt keinen Ersatzführerschein.“ Das habe sie im Zuge ihrer eigenen Nachermittlungen herausgefunden.
Schneck hält ihm vor: „Sie sind schonmal vorbestraft wegen des Vortäuschens einer Straftat. Ich glaube, dass Sie das wieder gemacht haben. Ihr Konto war ein paar Cent im Plus, es gab kein Dispo. Sie sind Opfer einer Gewalttat geworden, aber Ihnen wurde kein Geldbeutel gestohlen.“
Angeklagter gesteht
Den Angeklagten wird klar, dass er aufgeflogen ist. Er sagt zu Schneck: „ Ich habe meine Anwältin und Sie angelogen.“ Er entschuldigt sich. „Sobald man mir ein bisschen Druck macht, rede ich mich um Kopf und Kragen“, gesteht er.
Mit seinem vorgetäuschten Raub hatte der Angeklagte umfangreiche Ermittlungen ausgelöst: unter anderem molekulargenetische Untersuchungen und Funkzellenüberwachung. Staatsanwältin Braun hält ihm vor: „Sie können sich nicht vorstellen, wie viel Arbeit Polizisten das macht.“ Vor dem Hintergrund seiner einschlägigen Vorstrafen sagt sie: „Sie denken, dass man sich mit Lügen Vorteile schaffen kann.“ Positiv berücksichtigt die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer immerhin das Geständnis, weswegen auf weitere Zeugen verzichtet werden konnte.
Die Verteidigerin des Angeklagten, Julia Geprägs, sagt: „Ich erlebe es nicht so oft, dass ich vor Gericht erfahre, dass es so nicht gestimmt hat.“ Doch sie sagt, sie sei sich sicher, dass der Angeklagte in dem Prozess viel gelernt habe.
Das Urteil
Richterin Schneck spricht das Urteil: 50 Tagessätze zu je 30 Euro. Sie sagt: „Sie sind Opfer einer Gewalttat geworden und haben bei der Polizei noch eins drauf gesetzt.“ Auch sie habe noch Nachermittlungen gemacht, bei Banken und Landratsämtern nachgefragt. Für den nächsten Verhandlungstermin wären auf ihrer Liste zehn Zeugen gestanden. Ihr Urteil bezeichnet sie als mild. „Sinn des Verfahrens ist, dass Sie etwas lernen.“