Das Foto lässt die Gewalt erahnen, mit der der rund 2300 Tonnen schwere Rheinfrachter im Herbst 2023 auf eines der Iffezheimer Schleusentore krachte. Verletzt wurde niemand, der Schaden geht jedoch in die Millionen. Foto: Mungenast/Einsatz-Report 24

Ein Güterschiff ist im Herbst 2023 auf ein Tor bei Iffezheim gekracht. Nun sehen sich Steuerfrau, Kapitän und Schiffseigner mit Regressansprüchen konfrontiert.

Strafrechtlich ist der Fall bereits abgeschlossen: Das Oberlandesgericht Karlsruhe verurteilte die ehemalige Steuerfrau im November 2025 in zweiter Instanz wegen fahrlässiger Gefährdung des Schiffsverkehrs zu einer Geldstrafe.

 

Die fatale Havarie ist juristisch jedoch noch nicht komplett vom Tisch. Knapp vier Millionen Euro von den Verantwortlichen fordert die Bundesrepublik Deutschland als Eigentümerin der Schleuse in einem nun anstehenden Zivilverfahren.

Der voll beladene Rheinfrachter hatte die Iffezheimer Anlage beim Zusammenstoß im November 2023 massiv beschädigt. Das Schiff selbst kam mit geringem Schaden davon, konnte am Tag nach dem Unfall die Fahrt fortsetzen.

Anlage ist erst mehr als ein Jahr nach Unfall voll funktionsfähig

Die Folgen für die Schleuse und den Schiffsverkehr auf dem Oberrhein fielen deutlich gravierender aus: Erst etwas mehr als ein Jahr nach dem Vorfall – im Januar 2025 – war die Anlage wieder voll funktionsfähig. Das stark beschädigte Obertor der rechten Schleusenkammer war ersetzt worden.

An dem Bauwerk allein waren laut Staatsanwaltschaft rund 2,5 Millionen Euro Schaden entstanden. Hinzu kommen mutmaßliche Folgekosten, da die Iffezheimer Schleuse (siehe Info) so lange nicht voll einsatzfähig war.

Die ehemalige Steuerfrau räumte vor Gericht ein, am Tag des Unfalls Wein getrunken zu haben. Foto: von Dittfurth/dpa

„Es gab einen Stoß, Rufe, dann kam ich zu mir“, hatte die Steuerfrau beim Prozess in erster Instanz am zuständigen Schifffahrtsgericht in Kehl den Unfall aus ihrer Sicht geschildert. Die in den Niederlanden lebende Frau erklärte damals, sie sei zum Zeitpunkt des Unfalls bewusstlos gewesen, was sie mit einem Herzfehler begründete. Gleichwohl räumte sie ein, am Tag der Havarie Wein getrunken zu haben. Laut Anklage betrug ihre Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit mindestens 1,13 Promille.

Das Kehler Gericht verurteilte die damals 50-jährige Frau schließlich im November 2024 zu einer Haftstrafe von fünf Monaten auf Bewährung, weil sie getrunken habe und danach wohl eingeschlafen sei. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, sie legte Berufung ein.

Erster Prozess endete mit einer Bewährungsstrafe

Knapp zwei Jahre nach dem folgenschweren Schiffsunfall an der Rheinschleuse sprach das Oberlandesgericht Karlsruhe die Steuerfrau im Berufungsprozess ebenfalls der fahrlässigen Gefährdung des Schiffsverkehrs schuldig. Es verhängte eine Strafe von 90 Tagessätzen zu je 25 Euro. Diese tauche im polizeilichen Führungszeugnis nicht auf.

Dass das Urteil im Vergleich zum ersten Richterspruch milder ausfiel, hing laut eines Sprechers des Oberlandesgerichts mit einer Vorstrafe zusammen, die zwischenzeitlich getilgt wurde. Die Frau habe daher nun nicht mehr als vorbestraft gegolten. Die Vorinstanz habe die Vorstrafe aber noch strafverschärfend gewertet.

Scheitert die Güteverhandlung, kommt es zum Gerichtstermin

Besonders brisant: Bei der Vorstrafe ging es darum, dass die Angeklagte 2020 schon einmal wegen eines alkoholbedingten Vorfalls auf dem Rhein in Mannheim zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Der Kapitän und Eigner des Schiffs aus den Niederlanden schilderte in erster Instanz in Kehl, die Steuerfrau habe ihm versprochen, dass so etwas nicht mehr vorkommen werde.

Darüber hinaus wertete das Oberlandesgericht weitere Umstände mildernd: So habe die Steuerfrau teilweise gestanden, ihren Arbeitsplatz verloren und müsse von Angehörigen unterstützt werden. Das Urteil des Oberlandesgerichts ist rechtskräftig.

Überstanden ist die Angelegenheit für die ehemalige Steuerfrau allerdings nicht. Im nun anstehenden Zivilrechtsstreit wurde laut Mitteilung des Gerichts ein Termin zur Güteverhandlung anberaumt. Sollten die Parteien sich nicht einigen, findet eine mündliche Verhandlung am 29. Januar in Kehl statt.

25 000 Schiffe pro Jahr

Die Rheinschleuse Iffezheim ist für den internationalen Schiffsverkehr von großer Bedeutung. Die beiden Kammern der Anlage sind je 24 Meter breit und 270 Meter lang. Die Schleuse gehört offiziellen Angaben zufolge zu den größten und leistungsfähigsten Doppelschleusen auf dem europäischen Kontinent. Jedes Jahr passieren sie im Schnitt etwa 25 000 Binnenschiffe mit einer Ladung von zusammen 20 Millionen Tonnen an Bord.