Ein Mann hatte eine Kamera in der Damenumkleide einer Firma installiert, in der er als Sicherheitsmann tätig war. Bei einer Feier machte er ebenfalls Aufnahmen von Frauen.
Um Spionage-Aufnahmen wie bei James Bond zu machen, gibt es heute Kugelschreiber mit eingebauter Videokamera. Im Internet kann man sie bei verschiedenen Anbietern für wenig Geld bestellen. Einen solchen Kamera-Stift hatte der 46-jährige Angeklagte bei einer Abschiedsfeier für eine Mitarbeiterin in einem Rheinfelder Unternehmen Ende August 2024 dabei.
Mann verhielt sich auffällig
Wie ein Polizeibeamter berichtete, fiel es einigen Teilnehmern der Feier auf, dass der Mann sich seltsam benahm und sich immer wieder in Richtung der Damen bewegte. Schließlich stellte man fest, dass er mit dem Kugelschreiber Bild- und Ton-Aufzeichnungen machte. Man entnahm dem Stift die SD-Karte und übergab sie der Polizei. „Das waren Aufnahmen mit sehr guter Bild- und Tonqualität“, berichtete der Polizist. Der Beamte meinte auch: „Das war nicht das erste Mal, dass er das gemacht hat, dazu waren die Aufnahmen zu gut.“ Im Fokus seiner Aufnahmen hatte der Angeklagte eine Frau, aber vor allen Dingen ihren Körper.
Weitere Straftaten entdeckt
Aufgrund dieses Vorfalls durchsuchte die Polizei am 15. Oktober 2024 die Wohnung des Angeklagten und beschlagnahmte eine Vielzahl von Datenträgern. Weil er ohne Erlaubnis bei einer geschlossenen Feier Aufnahmen gemacht hatte, war gegen den 46-Jährigen ein Strafbefehl erlassen worden, gegen den er Einspruch eingelegt hatte. Doch nach Auswertung der Datenträger zeigten sich weitere Straftaten, die zusätzlich zu einer Anklage vor dem Strafrichter führten.
Hintern und Brüste
Der Angeklagte, der Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma ist, hatte in dieser Funktion bereits im September 2021 in der Damenumkleide eines Unternehmens in Grenzach-Wyhlen eine versteckte Kamera installiert. Die Polizei fand drei gespeicherte Aufnahmen von zwei verschiedenen Frauen, die sich dort umgezogen haben und in Unterwäsche zu sehen waren. Der Mann hatte die Aufnahmen unter herabwürdigenden Dateinamen mit sexuellem Bezug gespeichert. Die Polizei fand weitere Aufnahmen, die vor allem Hintern und Brüste von Frauen zeigten, konnte aber nicht identifizieren, wen diese Bilder zeigten.
Eigene Nicht gefilmt
Außerdem hatte der Angeklagte eine 15-Jährige nackt unter der Dusche gefilmt, seine Nichte, wie sich herausstellte. Wegen dieses Falles läuft ein weiteres Strafverfahren in einem anderen Bundesland. Zudem fanden die Ermittler mehrere Textdateien, „Steckbriefe“, wie der Polizist sagte. Darin wurden die körperlichen Attribute von Frauen beschrieben und wie es sich anfühlen mag, diese anzufassen, aber auch wie man die Frauen willenlos machen könne, nämlich durch Schläge oder mit Chloroform. Auch fand die Polizei gewaltverherrlichende Sex-Videos, die aber im Internet frei verfügbar und nicht strafbar sind.
Vorwürfe eingeräumt
Über seinen Verteidiger Markus Reiser räumte der Angeklagte die Vorwürfe ein. Die Aufnahmen habe er abgespeichert, aber nicht verwendet, sagte er. Den Kamera-Stift habe er im Auto liegen gehabt, um Aufnahmen zu machen, falls ein Unfall passiere. Warum er das nicht mit dem Handy machen wollte, konnte er nicht erklären.
Der 46-Jährige ist nicht vorbestraft. Auf Anraten seines Verteidigers bemüht er sich um eine psychiatrische Therapie, fand bisher aber keinen Therapeuten. In Vorgesprächen wurden bei ihm eine Sozialphobie und eine leichte Persönlichkeitsstörung diagnostiziert. „Ich weiß, dass ich eine Therapie brauche, damit ich mich in den Griff bekomme“, sagte der 46-Jährige. „Heute denke ich, was ich getan habe, war dumm und unreif, aber es war eben sehr viel Neugier dabei“, meinte er. Den Geschädigten ließ er Entschuldigungsschreiben zukommen und möchte ihnen je 500 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Bisher nicht vorbestraft
Unter Ausnutzung seiner Befugnisse als Sicherheitsmitarbeiter habe er die Kamera in der Damenumkleide angebracht, stellte die Staatsanwältin fest. Damit habe er Persönlichkeitsrechte verletzt an einem Ort, an dem die Privatsphäre besonders geschützt ist. Ohne Rücksicht auf die Geschädigten habe er mit hoher krimineller Energie die Taten präzise geplant. Die Staatsanwältin forderte insgesamt eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 50 Euro. Rechtsanwalt Reiser nannte die Taten moralisch sehr bedenklich und nicht tolerierbar. Er kritisierte aber auch den Gesetzgeber, der es zulasse, dass gewaltverherrlichende Sex-Videos im Internet für jedermann frei zugänglich sind. Für den Angeklagten hielt er eine Geldstrafe von 85 Tagessätzen, mit der er als nicht vorbestraft gelten würde, für ausreichend.
Richter glaubt Angeklagtem nicht
Das Gericht verhängte 150 Tagessätze zu je 50 Euro, also 7500 Euro, Geldstrafe. Auch Richter Jacques hielt eine Therapie für notwendig. Er glaubte dem Angeklagten nicht, dass die Aufnahmen für ihn keinen sexuellen Bezug gehabt hätten. Der Richter sah ebenfalls eine hohe kriminelle Energie, da der 46-Jährige in einem Raum gefilmt hatte, wo die Frauen vor den Blicken von Männern geschützt sein sollten und zu dem er nur aufgrund seiner beruflichen Stellung Zugang hatte.