Der Gemeinderat soll am 21. Juli die nächste Fortschreibung des Lärmaktionsplans beschließen. Die Folge: „Tempo 30“ wird im Stadtgebiet und den Ortsteilen massiv ausgeweitet. Und zwar auch auf zentralen Durchfahrtstraßen.
Nachdem der vorläufige Lärmaktionsplan bereits in den Sitzungen der Ortschaftsräte behandelt worden war, informierten am Donnerstagabend Oberbürgermeister Klaus Eberhardt, Ordnungsamtsleiter Dominic Rago sowie Tobias Obert, Amtsleiter Straßen und Tiefbau, über die Rheinfelden betreffenden Maßnahmen im Rahmen der Fortschreibung des Lärmaktionsplans (LAP).
Obert verwies in diesem Zusammenhang auf den ersten LAP im Jahr 2015, in dessen Rahmen lediglich Bundesstraßen bezüglich Lärmimmissionen begutachtet worden waren. Schon damals habe man an verschiedenen Stellen der Bundesstraßen bereits Flüsterbelege auf Fahrbahnen aufgebracht, um den Lärm zu reduzieren. Im Jahr 2020 habe man bei der Fortschreibung des LAP ausschließlich Degerfelden untersucht.
Nun gehe es um alle Hauptstraßen in Rheinfelden und den Ortsteilen. Als Ergebnis skizzierten die Beteiligten insgesamt 17 Maßnahmen für ganz Rheinfelden, die aufgrund von Rechenergebnissen des Planungsbüros vorgeschlagen wurden.
Dazu zählen mit hoher Priorität Geschwindigkeitsbegrenzungen von bisher Tempo 50 auf 30 auf folgenden Maßnahmenabschnitten:
B 34 zwischen Mouscron-Allee und Nollinger Straße (B 316)
B 34 zwischen Hardtstraße und östlichem Ortsein-/ausgang
B 34 bei Karsau in etwa ab Höhe Traubenstraße 17 im Süden bis zum Ende des Bereichs mit angrenzender Bebauung im Norden (Frenenbergstraße 22)
B 316 zwischen Hardtstraße und B 34
gesamte Hardtstraße
Herten: Hauptstraße auf dem gesamten innerörtlichen Bereich
Herten: Bahnhofstraße zwischen Hauptstraße im Norden und Bahnübergang im Süden
entlang des gesamten innerörtlichen Abschnitts in Obereichsel
entlang des gesamten innerörtlichen Bereichs der Wiesentalstraße in Minseln
entlang des gesamten innerörtlichen Bereichs der Schopfheimer Straße in Nordschwaben
entlang des gesamten innerörtlichen Abschnitts der Kreisstraße in Karsau
L 143 in Nollingen zwischen westlichem Ortsein-/ausgang und Beginn des Lärmschutzwalls
Mouscron-Allee zwischen B 34 und Bahnunterführung
Schildgasse zwischen der B 34 und dem Grendelmattweg
gesamte Müßmattstraße
entlang der gesamten innerörtlichen Abschnitte der Lörracher Straße in Degerfelden
entlang des gesamten innerörtlichen Abschnittes der Eichsler Straße in Degerfelden.
Die rechtlichen und verfahrenstechnischen Hintergründe für die Fortschreibung des Lärmaktionsplans sowie die Maßnahmen für Rheinfelden erläuterte im Anschluss an das Pressegespräch Attila Villanyi vom Ingenieurbüro für Umweltakustik Heine & Jud aus Stuttgart. Ihm zufolge soll der entsprechende Beschluss im Gemeinderat am 21. Juli erfolgen.
Für die Stadt Rheinfelden bedeutet dies, dass bis im Sommer diesen Jahres jede Menge Tempo 30-Schilder bestellt werden müssen, die dann von den Technischen Diensten an den vorgesehenen Straßen aufgestellt werden müssen.
Oberbürgermeister Klaus Eberhardt findet dieses Prozedere ziemlich umständlich. „Wäre der Bund bereit, die geltende Straßenverkehrsordnung zu ändern, könnte man sich das aufwendige, zeitraubende und auch teure Verfahren um den Lärmaktionsplan auch ersparen“, sagte er.
Die Mitglieder des Bau-und Umweltausschusses befürworteten am Donnerstagabend, dass es auch auf den Hauptdurchgangsstraßen in Rheinfelden und den Ortsteilen zu einer generellen Tempo-30-Geschwindigkeitsbeschränkung kommen wird.
Einige Ortschaften haben mit dem Lärmaktionsplan aber auch noch andere verkehrstechnische Maßnahmen verbunden. Der Oberbürgermeister wies jedoch darauf hin, dass man diese in anderen rechtlichen Kontexten prüfen müsse, weil es beim Lärmaktionsplan tatsächlich nur um Lärmimmissionen gehe.