Nach kriminaltechnischen Ermittlungen der Polizei aus Lahr rückte ein 19-jähriger Mann ins Visier der Beamten. Der junge Mann soll den 32-Jährigen, dessen Leiche am Rheinufer gefunden wurde, erschossen haben. Foto: dpa/Symbolbild

Untersuchungen im Umfeld des Opfers führen zum Ziel. Junger Mann gesteht Mord an 32-Jährigem.

Rheinau - Nach dem entscheidenden Schritt der Identifizierung des Getöteten hatten sich die Ermittlungen der Sonderkommission in der Nacht zum Samstag auf das Umfeld des Opfers konzentriert. Die Recherchen führten auf die Spur eines 19-jährigen Mannes, aus einer weiteren Kehler Randgemeinde. Er ist dringend verdächtig, den 32-Jährigen am frühen Donnerstagmorgen unweit des Honauer Rheinhafens erschossen zu haben.

Der 19-Jährige wurde noch in der Nacht zum Sonntag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Offenburg dem zuständigen Haftrichter vorgeführt, dieser ordnete Untersuchungshaft wegen Mordverdachts an. Er wurde anschließend in eine Vollzugsanstalt gebracht.

Der Tatverdächtige war in den Fokus der Ermittler gerückt, nachdem aus den Recherchen im Umfeld deutlich wurde, dass er am Abend und in der Nacht vor dem Gewaltverbrechen mit dem späteren Opfer unterwegs war.

Bei einer Durchsuchung am späten Samstagabend konnte eine Schusswaffe aufgefunden werden, die möglicherweise die am Donnerstag abgefeuerte Tatwaffe ist. Die entsprechenden kriminaltechnischen Untersuchungen hierzu dauern noch an.

Der 19-jährige hat in Gegenwart seines Anwaltes vor dem Haftrichter ein Geständnis abgelegt. Weiterhin unklar ist das Motiv des 19-Jährigen. Die Klärung einer ganzen Reihe offener Fragen steht jetzt im Fokus der Sonderkommission.

„Der schnelle Erfolg der Ermittlungen ist das Ergebnis  beharrlicher und intensiver Arbeit der Sonderkommission – nahezu rund um die Uhr“, so der Leiter der Staatsanwaltschaft Offenburg, Dr. Herwig Schäfer, anlässlich einer Besprechung der Ermittlungsbehörden am Sonntag. Reinhard Renter, Leiter der Polizeidirektion Offenburg, fügt hinzu: „Auf allen Ebenen wurde hier in den vergangenen 72 Stunden professionelle Arbeit geleistet.“