Ein Albstädter hatte wegen eines Urteils im Fall von Beleidigung Berufung eingelegt. Nach zehn Minuten im Gerichtssaal mit weiterer Unflätigkeit zog er den Antrag zurück.
So schnell kann ein Gerichtsverfahren enden. Richter, zwei Schöffen, Oberstaatsanwältin und Strafverteidiger mussten zunächst fünf Minuten nach anberaumter Verhandlung im Gerichtssaal auf den Angeklagten warten.
Als man endlich mit dem Berufungsverfahren beginnen konnte, war alles nach zehn Minuten schon wieder vorbei.
Der Albstädter verließ maulend Saal 168 im Landgericht in Hechingen und schlug die Tür hinter sich zu – sie sprang wieder auf. Was den 59-Jährigen dazu veranlasste, nachmals einige Schritte zurückzukommen und wütend nachzulegen.
Aber von vorne: Lange vor 9 Uhr, dem anberaumten Verhandlungsbeginn, stand der Angeklagte schon vor dem Gerichtsgebäude in der Heiligkreuzstraße. Nach und nach betraten derweil im oberen Stock die Verfahrensteilnehmer den Saal. Oberstaatsanwältin Susanne Teschner hetzte kurz nach Strafverteidiger Alexander Kästle, Richter Albrecht Trick und den Schöffen in den großen Saal und hatte in der Hektik ihren Talar im Auto vergessen. Der Richter reichte ihr sodann eine Amtskleidung, und endlich ließ sich auch der Angeklagte blicken, ging grußlos an den Justizvollzugsbeamten vorbei und setzte sich neben seinen Anwalt.
Stur bis zum Schluss
Richter Trick konnte das Berufungsverfahren eröffnen und forderte zunächst den Albstädter auf, er möge die „Mütze abnehmen“. „Wo steht das im Gesetzbuch?“, wollte daraufhin der 59-Jährige wissen und verkündete: „Ich bin stur.“ Die Baseballcap wollte er nicht absetzen. Stattdessen maulte er vor sich hin: „Ich suche immer die Provokation. Ich hasse den Rechtsstaat.“ Das ging ja schon mal gut los. Der Richter ließ sich allerdings nicht beirren: „Wenn es Sie glücklich macht.“ Dann solle er eben die Mütze aufbehalten. Bei der Frage nach der Staatsangehörigkeit meinte der Angeklagte: „Leider deutsch.“
Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten
Aus den Gerichtsakten wurde verlesen, dass ein Urteil aus erster Instanz, dem Amtsgericht Albstadt, vom 15. April 2025 vorliege, gegen das der Angeklagte Berufung eingelegt hatte. Damals war schon in die Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten eine Strafe aus dem Jahr 2023 einbezogen worden, bei der es bereits um Beleidigung ging. Gegenstand der damaligen Verhandlung war die Beleidigung der Staatsanwältin mit den Worten „Weib“ und „dumme Nuss“. Außerdem soll der Mann erklärt haben, alle Menschen mit langen Haaren seien dumm, da die Gehirnzellen mit den Haaren auswachsen.
Geld soll verbrannt werden
Beim zweiten Verfahren ging es dann um die Beleidigung eines Polizeibeamten, dem der Angeklagte vorgehalten haben soll: „Sie als Beamter sollten das Hirn einschalten.“ Da man die Ehefrau des Angeklagten wegen Verdachts auf Sozialleistungsbetrugs zur Beschuldigtenvernehmung vorgeladen hatte, meldete er sich zu Wort und schrieb in einer E-Mail, der Polizeibeamte möge „seinen Finger aus dem Arsch nehmen und sich selbst bewegen“.
Richter Trick wollte beim Berufungstermin wissen, warum der Angeklagte dies geäußert habe, woraufhin er zur Antwort erhielt: „Ich bin kein Bimbo.“ Zudem wiederholte er die Geste mit dem Finger und äußerte mehrere Beleidigungen, die glücklicherweise nicht alle akustisch verständlich waren. Ihm sei „alles scheißegal“, er habe „keinen Bock“ und „Sie haben keine Macht über meine Sturheit“.
Zeugen entlassen
Der 59-Jährige stand auf, rief „Saftladen“ und verließ den Gerichtssaal. Der Richter konnte schnell noch nachfragen, ob der Angeklagte damit die Berufung zurücknehme. Ja, das sei so. Weil auch diese Gerichtskosten wieder dem Angeklagten zur Last fallen, kam der Bezieher einer Erwerbslosenrente nochmals kurz zurück, um den Verfahrensbeteiligten klarzumachen, dass er das Geld, das er zahlen müsse, „auch wieder verbrennen werde“. Man schade also nur seiner Familie damit. Die vier geladenen Zeugen konnten nach dem zehnminütigen Auftritt entlassen werden.