Ein Siegel am Lotzer-Haus – zumindest das juristische Kapitel aus dem 2019 ist jetzt beendet Foto: Jürgen Lück

Mayk Herzog, Eigentümer des Lotzer-Hauses bestätigt: Die Siegelbruch-Affäre aus dem Jahr 2019 ist juristisch beendet.

Fast sechs Jahre nach dem ersten Vorfall ist nun offenbar das Ende eines Justizkapitels erreicht, das Stadt, Gerichte und Polizei lange beschäftigt hat: Mayk Herzog, Eigentümer des Lotzer-Hauses in Horb, hat bestätigt, dass die Revision gegen seine Verurteilung wegen Siegelbruchs eingestellt wurde – gegen Zahlung von 2000 Euro.

 

„Die Sache wurde gegen eine Geldzahlung in Höhe von 2000 Euro eingestellt. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft und auch ich waren damit einverstanden“, erklärt Herzog nach dem Prozess in Rottweil am Dienstag auf Anfrage.

Erstes Urteil

Damit ist der Streit um den Vorwurf, im Mai 2018 zwei behördlich angebrachte Siegel an der Eingangstür seines Gebäudes entfernt zu haben, offiziell beendet. Das Amtsgericht Horb hatte Herzog im ersten Prozess zu 8000 Euro Geldstrafe verurteilt. Richter Albrecht Trick sagte damals deutlich: „Sie können nicht einfach die Siegel entfernen.“ Herzog selbst hatte erklärt, die Siegel hätten sich von selbst gelöst – oder seien von einem Mieter abgerissen worden.

Die Verfahren zogen sich, wurden kontrovers geführt und gipfelten in einem zweiten Prozesstag, an dem die Glaubwürdigkeit von Polizeizeugen, Erinnerungsvermögen und juristische Feinheiten auf den Prüfstand kamen. Herzogs Strafverteidiger Wido Fischer warf der Polizei sogar „grenzwertige Aussagen“ vor.

Immer wieder Lotzer-Haus

Jetzt also der Schlussstrich – zumindest in dieser Sache. Doch der größere Streit um das Lotzer-Haus bleibt ein Dauerthema. Nach der Zwangsräumung im Mai dieses Jahres wurden wieder mutmaßliche Siegelbrüche – diesmal durch Unbekannte.

Die Polizeibeamten durchsuchten das Gebäude. Das Ergebnis: „Eine Person konnte nicht festgestellt werden. Nach derzeitigem Stand richtet sich der Tatverdacht gegen eine männliche Person, welche im Vorfeld dort wohnhaft war“, teilte die Polizei Anfang August mit.

Zudem wirft Herzog der Stadt vor, sich zu sehr in Verkaufsverhandlungen einzumischen und sein Eigentum unerlaubt betreten zu haben. Das Rathaus weist dies zurück.

Ob diese jüngeren Vorwürfe auch vor Gericht landen werden – noch offen. Für das Kapitel Siegelbruch 2019 heißt es jedenfalls: Akten zu.