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Mit der neuen Corona-Verordnung ist ein Nachweis für die Impfung, etwa für den Zugang in Restaurants (2G), ab nächster Woche nur noch mit einem QR-Code möglich.

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Kreis Freudenstadt - Darauf weist die Kreisstelle Freudenstadt des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) mit. Nicht mehr ausreichend sei künftig die Vorlage des gelben Impfpasses, da er sich nicht zur digitalen Überprüfung eigne. Es gelte jedoch eine Übergangsfrist bis Mittwoch, 1. Dezember. Bis dahin müssen Gastronomen Gäste, die ihren gelben Impfpass als Nachweis vorzeigen, nicht abweisen. Dies hat das Sozialministerium jetzt klargestellt.

Wer bislang lediglich den gelben Impfpass benutze, solle noch bis 1. Dezember die Möglichkeit erhalten, sich einen QR-Code ausstellen zu lassen. Der QR-Code befindet sich auf dem digitalen Impfzertifikat, das es direkt bei der Impfung gibt.

Apotheken helfen weiter

Mit Vorlage des gelben Impfpasses könne es auch in der Apotheke abgeholt werden. Der QR-Code kann entweder mit der Corona-Warn-App oder der CovPass-App eingelesen werden. Das Land will es Impfpassfälschern damit künftig schwerer machen.

Gastronomie und Hotellerie müssen zusätzlich zur neuen Ausweis-Kontrollpflicht die vorgelegten Impf-, Genesenen- oder Testnachweise elektronisch prüfen. Dies ist unter anderem mit der Cov-Pass-Check-App möglich, die vom RKI kostenlos zur Verfügung gestellt wird.