Der Gewerkschaftsbund ist nach wie vor auf der Palme. Die Anhebung der Minijobgrenze auf 520 Euro sei ein großer Fehler, rügt der DGB. Die Rentenversicherung hingegen sieht Anreize für mehr Arbeit über diese Grenze hinaus.
„Weg mit den Minijobs!“, fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Es brauche Arbeitsverhältnisse, die ab der ersten Stunde und dem ersten Euro sozialversichert seien. Dass die Regierung die Geringfügigkeitsgrenze sogar auf 520 Euro ausweiten will, hat aus DGB-Sicht fatale Folgen für den sozialen Schutz der prekär Beschäftigten. Die Deutsche Rentenversicherung hingegen erkennt viel Positives.
Was ist geplant? Von Oktober an soll sich die Minijobgrenze an einem Beschäftigungsverhältnis mit zehn Wochenstunden zum künftigen Mindestlohn von zwölf Euro orientieren. Sie steigt daher von heute 450 auf 520 Euro an. Später soll sie dann entsprechend der Mindestlohnentwicklung stetig angehoben werden. Der als Midijob bezeichnete Übergangsbereich zur regulären Beschäftigung wird in diesem Zug ebenfalls angepasst. Er umfasst künftig Entgelte zwischen 520,01 und 1600 Euro.
Worin liegt der große Vorteil? Es wird attraktiver, über die 520-Euro-Grenze hinaus Stunden im Übergangsbereich zu leisten. Dann bleibt dem Beschäftigten mehr Netto vom Brutto, weil er zunächst sehr geringe Sozialbeiträge bezahlt. Bei 521 Euro pro Monat gehen 30 Cent ab, so dass ihm noch 520,70 Euro bleiben – bei 600 Euro beträgt der Abzug gerade mal 23,70 Euro.
Bisher sind wegen der höheren Sozialbeiträge deutlich mehr Stunden zu leisten, um im Vergleich zum 450-Euro-Verdienst ein höheres Nettoentgelt zu erzielen – bei 451 Euro etwa kommen nur 405,59 Euro netto heraus. Dies wird vom DGB als Teilzeit- oder Minijobfalle speziell für Frauen kritisiert.
Bleibt der Minijob eine Teilzeitfalle? Reinhold Thiede, Geschäftsbereichsleiter der Deutschen Rentenversicherung Bund, sagt, dass die Teilzeitfalle im Hinblick auf die Sozialabgaben vermieden werde. Einerseits versteht er die Bedenken des DGB, wonach Minijobs zu Verzerrungen am Arbeitsmarkt und zu Altersarmut führen können. Bei den Grundsicherungsempfängern sei der Anteil derjenigen, die längere Zeit nur Minijobs geleistet haben, überproportional hoch. Andererseits „gelingt es, die Teilzeitfalle für den Sozialversicherungsbereich abzuschaffen“, betont er. Insofern habe die Ampelregierung ihre zunächst fast widersprüchlichen Ansprüche miteinander verbinden können und den Koalitionsvertrag komplett umgesetzt. „Eine reife Leistung“, lobt Thiede. Dass dies gelingt, hätte er anfangs nicht gedacht.
Innerhalb der Minijobgrenze von 520 Euro tätig zu sein, werde wegen der begrenzten Stundenzahl bei zwölf Euro Mindestlohn nicht wirklich günstiger für die Arbeitnehmer. „Sehr attraktiv wird es für sie aber, ein bisschen darüber zu arbeiten – dann haben sie netto mehr als im Minijob und die vollen Ansprüche aus der Rentenversicherung, zahlen aber fast nichts dafür“, erklärt Thiede.
Was folgt daraus für die Arbeitgeber? Die deutliche Minderung des Arbeitnehmerbeitrags im unteren Teil des Übergangsbereichs wird teilweise durch einen höheren Arbeitgeberbeitrag ausgeglichen. Zudem haben die Arbeitgeber im Vergleich zu heute einen geringeren finanziellen Anreiz für die geringfügige Beschäftigung oberhalb der Minijobgrenze. Der Rentenexperte verweist jedoch auf die händeringende Suche nach Arbeitskräften gerade im klassischen geringfügigen Bereich. Da könnten viele Arbeitgeber froh sein, wenn ihre Leute länger arbeiten wollen, was zu mehr Beschäftigung mit höheren Stundenzahlen im Übergangsbereich führen könnte.
Was erwartet die Rentenversicherung? Der Gesamtbeitragssatz von Arbeitnehmern und Arbeitgebern wird wegen der Entlastung der Beschäftigtenseite künftig geringer ausfallen und klar unter dem Beitragssatz von 18,6 Prozent des normalen Entgelts liegen. Die Rentenversicherung wird also Einbußen haben – auch wenn diese laut Thiede „nicht so gewaltig sein dürften“. Es seien keine Milliardensummen. Zugleich entstehen aber die vollen Rentenanwartschaften. Das bedeutet: Die nicht beitragsgedeckten Ansprüche der Versicherten nehmen zu. Finanziert werden müsste dies aus dem Rententopf. Damit das Geld für mehr Leistungen reicht, „muss der Beitragssatz erhöht werden, wenn das einen nennenswerten Umfang annimmt“, sagt Thiede. „Dann wird auch der daran gekoppelte Bundeszuschuss erhöht werden.“
Wie entwickelt sich die Minijobberzahl? Laut der Minijobzentrale gab es im ersten Quartal 6,32 Millionen Minijobber im gewerblichen Bereich und 273 629 in Privathaushalten. Zu 80 Prozent machen sie von der Option Gebrauch, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Die weitere Entwicklung ist wegen der Verschiebungen auf dem Arbeitsmarkt selbst für den Ökonomen Thiede kaum vorherzusagen. „Ich bin echt gespannt, was sich da tun wird“, sagt er.