Das reguläre Renteneintrittsalter beträgt 65 Jahre und 11 Monate. Jedoch ist es auch möglich, bereits mit 63 Jahren in den Ruhestand zu gehen. Foto: imago/Panthermedia/DOC-Photo

In Deutschland kann man regulär mit 65 Jahren und 11 Monaten seine Rente beantragen. Wer mit 63 Jahren bereits in Frührente gehen möchte, muss dabei auf einige Dinge achten.

Stuttgart - In Deutschland beträgt das reguläre Renteneintrittsalter 65 Jahre und elf Monate und wird schrittweise auf 67 Jahre erhöht. Doch auch 63-Jährige können bereits Rente beantragen.

Wenn 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt wurde, ist mit keinen Abzügen bei vorzeitigem Ruhestand zu rechnen. Andernfalls greift, nach Ansparung von mindestens 35 Beitragsjahren, die Rente für langjährige Versicherte. Allerdings wird pro Jahr des vorzeitigen Rentenbezugs, eine Minderung von 3,6 Prozent von der Rente abgezogen.

Was bei der Beantragung der Frührente beachtet werden muss, zeigt unser Video:

Kürzungen können durch zusätzliche Beitragszahlungen jedoch ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Um den Betrag herauszufinden, welchen man aufwenden müsste, um die Rentenabschläge ausgleichen zu können, kann eine spezielle Auskunft über „die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich der Rentenminderung“ beantragt werden.

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Regelaltersrente bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben

Für verschiedene Altersrenten gibt es vom Gesetzgeber festgelegte Renteneintrittsalter. Die Altersgrenze für die Regelaltersrente ohne Abschläge wird bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Angefangen mit dem Geburtsjahrgang 1947 wird die Altersgrenze bis 2023 um jährlich einen Monat angehoben. Laut der Deuschen Rentenversicherung gilt für Versicherte ab Jahrgang 1964 dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.