Das Grillen im Wald und nahe des Waldes ist erst einmal untersagt. Foto: emilymatych/pixabay

Das Forstamt Rottweil untersagt aufgrund des vorhergesagten heißen Wetters und der bereits ausgetrockneten Böden das Feuer machen auf Feuerstellen innerhalb des Waldes und auch bis 100 Meter vom Wald entfernt.

Kreis Rottweil - Zwar hat es immer wieder örtlich auch starken Regen gegeben, jedoch ist der Großteil des Regens nicht in den Waldboden gelangt. Weiterer Regen ist bis jetzt nicht angekündigt und mit den vorhergesagten Rekordtemperaturen wird sich die Waldbrandgefahr erheblich verschärfen, heißt es vom Forstamt.

Über die Hälfte der Waldbrände entstehe durch Fahrlässigkeit beim Umgang mit Feuer im Wald oder in der Nähe von Wald. Waldbrände seien also durchaus ein vermeidbares Übel.

Grundsätzliches Rauchverbot

Das Landratsamt Rottweil bittet alle Waldbesucher außerdem, diese Regeln im Wald zu beachten: Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot. Eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe könne im trockenen Laub schnell ein größeres Feuer nach sich ziehen. Auch sollten niemals Zigarettenkippen aus dem fahrenden Auto geworfen werden.

Ebenfalls verboten sei das Grillen im Wald auf mitgebrachten Gartengrillgeräten. Auf trockenem Gras geparkte Autos könnten zudem mit erhitzten Abgasanlagen einen Brand auslösen. Flaschen und Scherben könnten wie Brenngläser wirken und müssten deshalb nach einer Rast wieder mitgenommen werden.

Das Verbrennen von Reisig und Ästen im Rahmen der Borkenkäferbekämpfung ist ebenfalls untersagt. Diese Waldschutzmaßnahmen dürfen nur bei nasser Witterung durchgeführt werden und sind bei der zuständigen Gemeinde (Ortspolizeibehörde) rechtzeitig vorher anzumelden.

Im Brandfall sind sofort die Feuerwehr (112) und das Forstamt Rottweil (Telefon 0741/24 45 10) zu informieren. Wenn es die Situation zulässt, wird die Sperrung vom Forstamt wieder aufgehoben.