Im Bereich des Busbahnhofs kam es zu der Pfeffersprayattacke. Foto: Eyckeler

Das Amtsgericht Balingen hat am Dienstag einen Fall der gefährlichen Körperverletzung verhandelt. Zeugenaussagen bringen aber noch einen anderen möglichen Straftatbestand ans Licht.

Weil er einen Strafbefehl nicht akzeptierte, wurde am Dienstagvormittag vor dem Amtsgericht Balingen der Fall einer gefährlichen Körperverletzung verhandelt. Was zu Beginn nach einem gewöhnlichen Verfahren ausgesehen hatte, schlug am Ende höhere Wellen als angenommen.

 

Der 40-jährige Tunesier – Trainingsanzug und Kurzhaarschnitt – erschien zusammen mit einem Dolmetscher. Ihm wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, im Mai vergangenen Jahres mit einer Gruppe am Balinger Bahnhof in Streit geraten zu sein und daraufhin vier Männer der Gruppe mit Pfefferspray angegriffen zu haben.

Laut seinen Aussagen trug sich der Sachverhalt aber völlig anders zu, weswegen er gegen den Strafbefehl in Form einer Geldstrafe Rechtsmittel einlegte.

Der Angeklagte hat laut den Zeugenaussagen die Männer und deren Familien beleidigt

Keine Überwachungskameras

Er sei es gewesen, der angegriffen wurde. Man habe sich gekannt, es wurden Witze gemacht, dann sei der Jüngste in der Gruppe respektlos geworden, habe ihn beleidigt. Dieser habe zudem, so die Schilderungen des Angeklagten, das Pfefferspray eingesetzt. „Ich hatte Glück, weil der Wind so wehte, dass die Attacke nach hinten losging“, sagte er vor Gericht. Anschließend sei er abgehauen.

Auf Überwachungskameras könnte man sich das alles anschauen, so der Angeklagte. Das Problem: Solche Kameras gibt es bislang nicht. Diese Art der Überwachung wird schon länger von verschiedenen Seiten für den Bereich des Balinger Bahnhofs gefordert. Die Stadt sieht dafür aber keine Notwendigkeit: „Wir haben die Situation am Bahnhof zusammen mit der Polizei intensiv erörtert und werden dies auch in den nächsten Tagen, Wochen, Monaten und Jahren regelmäßig weiterhin tun“, hieß es hierzu im Dezember 2024.

Drei geladene Zeugen, junge Männer aus der anderen Gruppe, sagten übereinstimmend aus, dass die Aggression vom Angeklagten ausging. „Mein Cousin hat Spaß mit ihm gemacht“, sagte einer der Zeugen aus.

Raubdelikt steht im Raum

Dann sei aus Spaß aber schnell Ernst geworden. Der Angeklagte hat laut den Zeugenaussagen die Männer und deren Familien beleidigt und anschließend das Reizgas unvermittelt versprüht.

Einer der Geschädigten musste im Zollernalb Klinikum behandelt werden, die weiteren bekamen eine Erstversorgung vom Rettungsdienst am Tatort.

Es waren aber andere Aussagen, die dem Fall eine neue Entwicklung gaben. Laut den Geschädigten hat der 40-Jährige zudem die Einkäufe der jungen Männer gestohlen. Auch das bestritt der Mann.

Da allerdings ein mögliches Raubdelikt im Raum stand, bliebt der Richterin nichts anderes übrig als das Verfahren vorübergehend auszusetzen. „Da nun eine Verurteilung wegen Raubes in Betracht kommt, wäre das Amtsgericht Balingen nicht mehr zuständig“, so die Richterin.

Nun droht Gefängnisstrafe

Das Verfahren landet nun voraussichtlich vor einem Schöffengericht in Hechingen. Aus einer Geldstrafe, die der Mann laut Strafbefehl hätte bezahlen müssen, wurde eine größere Sache – ihm droht ihm im Falle der Verurteilung wegen Raubes womöglich sogar eine Gefängnisstrafe. Das allerdings muss dann vor dem Amtsgericht in Hechingen geklärt werden.