Die Vergaberichtlinien für die Reihenhausgrundstücke in Zimmern sind jetzt geregelt.
Nur an einen Bauträger will die Gemeinde Zimmern ihre für eine Reihenhausbebauung vorgesehenen drei Baugrundstücke im Baugebiet „Zimmern – Ost IV“ veräußern. Aus städtebaulichen Gründen wolle man so verfahren. Denn: „Es soll aus einem Guss gebaut werden“, erklärte Kämmerer Martin Weiss.