Die Gemeinde Zimmern wünscht sich nur einen Investor für ihre drei Reihenhausgrundstücke in „Zimmern Ost IV“. Dazu gibt es ein Vergabeverfahren. Foto: Weisser

Die Vergaberichtlinien für die Reihenhausgrundstücke in Zimmern sind jetzt geregelt.

Nur an einen Bauträger will die Gemeinde Zimmern ihre für eine Reihenhausbebauung vorgesehenen drei Baugrundstücke im Baugebiet „Zimmern – Ost IV“ veräußern. Aus städtebaulichen Gründen wolle man so verfahren. Denn: „Es soll aus einem Guss gebaut werden“, erklärte Kämmerer Martin Weiss.

 

Konzept hat viel Gewicht

In der jüngsten Gemeinderatssitzung einigte sich das Gremium auf die Vergaberichtlinien. Das Mindestgebot pro Quadratmeter beträgt 215 Euro. Kriterien sind Preis (Gebot) und das vorgestellte Konzept. Nach der Bewertungsmatrix entfallen 70 Prozent der erreichbaren 1000 Punkte auf das Konzept, 30 Prozent auf den Angebotspreis.

Frist läuft

Die Bewertung der Konzeption erfolgt nach verschiedenen Beurteilungskriterien (wohnungspolitisch, städtebaulich, architektonisch, ökologisch und energetisch). Während der Bewerbungsfrist (bis zum 17. September 2024 läuft das Verfahren) müssen die Interessenten ein detailliertes Nutzungskonzept in Schriftform vorlegen. Ebenso wird eine Finanzierungsbestätigung verlangt. Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite der Gemeinde.